Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht für Hunde gilt ab dem 1. April
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Hunde gehören ab dem 1. April an die Leine.
© Quelle: Nancy Heusel
Lehrte.Auch in Zeiten der Corona-Krise dürfen Hundehalter ihre Vierbeiner weiterhin ausführen. Die Stadt Lehrte weist allerdings darauf hin, dass Hunde im Wald und in der freien Landschaft während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli grundsätzlich an der Leine zu führen sind.
Mit der Leinenpflicht sollen wild lebende Tiere geschützt werden. Hasen oder Schwarzwild zum Beispiel haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. „In diesem Zustand sind die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt – auch am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft“, erklärt Fabian Nolting, Sprecher der Stadt Lehrte.
Bei Verstoß droht hohes Bußgeld
In einer Mitteilung betont er zudem, dass streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde eine todbringende Gefahr insbesondere für Jungtiere werden können. Denn wenn wild lebende Tiere sich empfindlich gestört fühlen, hören sie mitunter auf, ihren Nachwuchs zu versorgen.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften werden mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Es droht ein Bußgeld, das bis zu 5000 Euro hoch sein kann. Für Lehrter Hundehalter, die auch in der Brut- und Setzzeit ihre Vierbeiner gern mal von der Leine lassen möchten, steht im Hohnhorstpark in der Nähe der Streuobstwiese die etwa 8000 Quadratmeter große Hundewiese zur Verfügung. Natürlich gibt es auch in diesem Teil des Parks eine Hundetoilette.
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Von Katja Eggers