Unbekannter Mann wirft in Sievershausen Böller auf Autodach
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Böller vor dem Einsatz: Bis zur Silvesternacht ist das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten.
© Quelle: Andreas Franke/picture alliance (Symbolbild)
Böller vor dem Einsatz: Bis zur Silvesternacht ist das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten.
© Quelle: Andreas Franke/picture alliance (Symbolbild)
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