Um den Zweck der Landesverordnung zur „Weihnachtsruhe“ nicht zu unterlaufen, lässt die Stadt Sehnde bis zum 15. Januar nur noch maximal zehn Personen in ihre Sporthallen – unabhängig von der Größe.
Sehnde. Noch bis zum 15. Januar gilt landesweit die sogenannte "Weihnachtsruhe", um Kontakte im privaten Bereich zu minimieren. Laut Landesverordnung dürfen sich nur höchstens zehn Personen treffen. Doch obwohl die Verordnung nach Angaben der Stadt eine Personenbegrenzung für den Sportbereich ausdrücklich nicht vorsehe, will die Verwaltung auch dort daran festhalten. Bis einschließlich Sonnabend nächster Woche gilt daher in allen Sporthallen der Stadt eine Beschränkung von maximal zehn Personen – unabhängig von der Hallengröße.
„Nach Auffassung der Stadtverwaltung ist das geboten, um den Schutzzweck der Verordnung nicht zu unterlaufen“, sagt Wolfgang Bruns, städtischer Fachdienstleiter für Schule, Sport und Kultur. Während des Aufenthaltes in den Hallen ist demnach durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen, die nur bei der unmittelbaren Sportausübung abgesetzt werden darf. Die Hallen dürfen zudem nur nach der 2G-plus-Regel betreten werden. Das heißt, dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Schnelltest vorlegen müssen. Nur nach einer erfolgten Boosterimpfung kann auf einen Test verzichtet werden.