Die Stadt Sehnde hat eine neue Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Demnach müssen freilebende und freilaufende Tiere künftig ab einem Alter von fünf Monaten kastriert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Damit soll die unkontrollierte Fortpflanzung eingedämmt werden.
Sehnde. Manchmal können auch Tiere für bürokratische Veränderungen sorgen. Im Februar hatte die Katzenhilfe Hannover 19 verwilderte Straßenkatzen auf einem Grundstück in Klein Lobke eingefangen. Der Verein, der vor einer „eskalierenden Zunahme der Katzenpopulation in Sehnde“ warnte, forderte eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht. Mit Folgen: Nach Zustimmung des Rates ist nun eine neue Katzenschutzverordnung in Sehnde in Kraft getreten. Fortan müssen alle Katzen, die älter als fünf Monate sind, kastriert und registriert werden. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis Ende Oktober.
Mit der Verordnung im Sinne des Gefahrenabwehrrechts soll die unkontrollierte Fortpflanzung freilaufender und freilebender Katzen eingedämmt werden. Als freilebende Katzen bezeichnet die Stadt Tiere, die entweder entlaufen sind oder ausgesetzt wurden und „den Bezug zur menschlichen Obhut verloren haben“. Freilaufende Katzen dagegen seien Katzen, die in Obhut gehalten werden, sich aber jederzeit im Freien bewegen dürfen – die Katzenhilfe spricht deshalb allgemein von Freigängerkatzen.