Es ist klimapolitisches Ziel, dass mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene gebracht werden soll. Was bedeutet das für die Anlieger von Bahnstrecken? Das bewertet das Eisenbahnbundesamt alle fünf Jahre mit der „Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken“. Gerade hat die Öffentlichkeitsbeteiligung dazu begonnen. Was bedeutet das für Springe?
Jan-Erik Bertram
Springe/Lüdersen.Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erstellt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Ziel ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln. Dabei wird auch die Öffentlichkeit einbezogen. Im ersten Beteiligungsschritt können Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen ab sofort rückmelden, ob und wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Das können sie bis Montag, 24. April, auf der Plattform www.laermaktionsplanung-schiene.de tun. Nach der Auswertung der ersten Phase wird der Lärmaktionsplan entworfen und vom EBA veröffentlicht. Es folgt – voraussichtlich Ende 2023 – die zweite Phase, in der Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben können.
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