Springes Ordnungsamtschef Karsten Kohlmeyer erklärt, warum die von der Stadt angemieteten Blitzer zur Tempokontrolle zwei Kennzeichen haben. Gefragt hatte ihn der Bennigser Bürger Heiner Garbe, der schon mehrfach an ein so gekennzeichnetes Geschwindigkeitsmessgerät vorbeigefahren ist..
Springer.Heiner Garbe wundert sich: Mehrfach ist der Bennigser an dem von der Stadt angemieteten Blitzgerät vorbeigefahren. Dabei ist ihm aufgefallen, dass auf dem Kennzeichen, das vorn am Gerät befestigt ist, weder ein TÜV-Zeichen noch ein amtliches Zulassungszeichen befestigt ist. „Ich finde das sehr merkwürdig“, sagt der Bennigser – immerhin müssten doch auch für die Kommune Regeln gelten, die sonst für alle gelten?
Natürlich, stellt die Stadt klar. Ordnungsamtschef Karsten Kohlmeyer sagt, dass der Blitzeranhänger natürlich über eine Zulassung verfüge. Aber: im Standbetrieb – also wenn der Blitzer, wie der Name sagt, an der Straße steht – müsse man mit Vandalismus rechnen. Etwa damit, dass die Plaketten auf dem Nummernschild einfach abgeknibbelt würden. Die Herstellerfirma Vitronic habe deshalb vorgesehen, dass sich zwei Kennzeichen am Gerät befänden – sobald das Blitzgerät aufgestellt und nicht mehr bewegt werde, komme die Dublette, also eine Kopie des tatsächlich zugelassenen Kennzeichens zur Anwendung. Das Kennzeichen zu wechseln „gehört zur Aufstellroutine“, sagt der Ordnungsamtschef. Das Unternehmen Vitronic aus Wiesbaden vermietet den Hänger an die Stadt, deshalb hat der Blitzer auch kein „H“-Kennzeichen.