Die Gemeinde Wennigsen benötigt Erweiterungsfläche für die Grundschule. Daher hat sie sich über das gesetzliche Vorkaufsrecht das benachbarte Knölke-Grundstück an der Argestorfer Straße gesichert.
Wennigsen. Die Gemeinde Wennigsen nimmt das gesetzliche Vorkaufsrecht für das sogenannte Knölke-Grundstück an der Argestorfer Straße in Anspruch – und erhält somit Zugriff auf mögliche Erweiterungsflächen für die benachbarte Grundschule. Allerdings bleiben damit auch die Wünsche der ehemaligen und mittlerweile verstorbenen Voreigentümer Hermann und Doris Knölke auf der Strecke. Sie hatten das Grundstück laut Testamentsvollstreckerin Kirsten Deppe für seniorengerechte Wohnungen vorgesehen.
Deppe könne das Interesse der Gemeinde an einer potenziellen Erweiterungsfläche für die Grundschule durchaus nachvollziehen. Es sei wichtig, Vorsorge für einen steigenden Platz- und Raumbedarf der Grundschule zu treffen. „Aber die Verwaltung hat keine Bereitschaft zu einem Kompromiss gezeigt, um auch die Interessen der Knölke-Erben zu berücksichtigen“, sagte die Testamentsvollstreckerin.