Wunstorf: Polizei beschlagnahmt verbotenes Messer von 15-Jährigem
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/RJVQAD7SKJHSVNKFY4RW5BL4HU.jpg)
Ein verbotenes Messer beschlagnahmte die Polizei bei einer Personenkontrolle in Wunstorf.
© Quelle: Christoph Reichwein/dpa (Symbolbild)
Wunstorf. Mit einem sogenannten Einhandmesser hat die Polizei einen 15-Jährigen in der Wunstorfer Lukas-Cranach-Straße erwischt. Das Messer fällt unter das Waffengesetz und darf nicht einfach mitgeführt werden. Auf die Waffe aufmerksam geworden war die Polizei bei einer Kontrolle des Jugendlichen gegen 0.30 Uhr in der Nacht zu Sonnabend. Das Messer hatte er in seiner Jackentasche.
Messer wurde beschlagnahmt
„Aufgrund des Funds wurde gegen den Jugendlichen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz gefertigt“, sagt Thorsten Fette von der Wunstorfer Polizei. Das Messer wurde durch die Polizei beschlagnahmt.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EFIT4TQUFZBGDPG3WJM5TILJGU.jpg)
Verschiedene Klapp- und Taschenmesser, darunter auch ein sogenanntes Einhandmesser (links).
© Quelle: Oliver Thiele
Als Einhandmesser gelten Taschenmesser, die mit einer Hand aufgeklappt werden können – anders als etwa die klassischen Schweizer Taschenmesser, für die zwei Hände notwendig sind. Einhandmesser dürfen seit 2008 nicht mitgeführt werden. Ausnahmen gelten etwa im Zusammenhang mit Berufsausübung oder Brauchtumspflege. Transportiert werden dürfen diese Messer nur in einem verschlossenem Behältnis.