Darf ich während der Arbeitszeit Spiele der Fußball-WM gucken?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/KE4AGUHOYZE3VJO2BKAQQHTMJA.jpeg)
Blick in den technischen Kontrollraum im WM-Sendezentrum von ARD und ZDF in Mainz (Symbolbild).
© Quelle: Michael Rossmann/dpa
Hannover. Die deutsche Nationalmannschaft hat ihr Auftaktspiel bei der Fußball-WM in Katar mit 1:2 gegen Japan verloren. Trotz vieler Diskussionen um einen Boykott des Turniers hierzulande dürften einige Menschen das Spiel live verfolgt haben.
Da bereits um 14 Uhr deutscher Zeit Anpfiff war, fiel die Partie jedoch für viele in ihre Arbeitszeit. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gibt einen Überblick, ob und unter welchen Umständen es möglich ist, Fußballspiele während der Arbeitszeit am Bildschirm zu verfolgen.
Faeser kritisiert Katar und Fifa: „Passt nicht mehr in unsere Zeit“
Beim Eröffnungsspiel der deutschen Mannschaft in Doha trug Innenministerin Nancy Faeser die von der Fifa verbotene „One Love“-Armbinde.
Fußball-WM: Darf ich trotz Verpflichtungen am Arbeitsplatz sorglos einschalten?
Arbeitsrechtlich gesehen ist die Antwort eindeutig: Beschäftigte müssen während der Arbeitszeit ihre vertraglich festgelegten Pflichten erfüllen. Spiele der Fußball-WM dürfen also nicht live verfolgt werden. Selbst wenn der Internetlivestream, eine Radioübertragung oder das Fernsehbild nur nebenher liefen, wäre das nicht erlaubt. Allerdings können stets individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen werden.
Grundsätzlich darf man – wenn der Betrieb das erlaubt – einen dienstlichen Internetzugang in Maßen auch privat nutzen. Ein 90-minütiges Fußballspiel würde diesen Rahmen jedoch sprengen und als exzessive Internetnutzung gelten. Dennoch dürfte nichts dagegen sprechen, ab und an den Spielstand abzurufen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/N4KSDTX6CXQJLYI5EPV76ADCHQ.jpg)
So berichten ARD, ZDF und Magenta TV über die seltsame Wüsten‑WM
Die Fußball-WM in Katar wird für die drei übertragenden Livesender zum Balanceakt: ARD, ZDF und Magenta TV wollen kritisch berichten – aber keine Spielverderber sein. Kann das gelingen? Oder werden sie automatisch zu Komplizen der Fifa und Katars?
Darf ich mich für Fußballspiele unbezahlt freistellen lassen?
Auch hier gibt es ein klares Nein. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf unentgeltliche Freistellung von der Arbeit, um eine Partie zu gucken. Prinzipiell wäre es möglich, sich für die Spiele der Weltmeisterschaft Urlaub zu nehmen, wenn betriebliche Belange nicht dagegen sprechen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EZHJQQG67RD4LOGG3ATC7MQUTQ.jpg)
Hauptstadt-Radar
Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Berliner Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Gibt es von der Regelung Ausnahmen?
Gegenüber der „Bild“ erklärte der Arbeitsrechtler Arndt Kempgens, dass es durchaus Ausnahmen geben kann. Sollten Führungskräfte „Fußball am Arbeitsplatz stillschweigend dulden oder das seit Jahren zur betrieblichen Normalität“ gehören, dann könne das arbeitsrechtlich zu einem Anspruch auf Freistellung aus Gewohnheitsrecht werden.
Dabei ist zentral, wie häufig das schon geschehen ist. Bei mindestens drei Malen könne eine „wiederholte vorbehaltlose betriebsübliche Zusatzleistung“ zu einer „stillschweigenden Vertragsergänzung“ führen. Das Arbeitsrecht führt solche Fälle als „betriebliche“ Übung auf. Laut Kempgens hätte man dann sogar einen vertraglichen Anspruch. Dennoch bewege man sich dabei auf „dünnem Eis“, wie der Anwalt gegenüber dem Blatt erklärte. Besser sei immer eine Einigung mit dem Chef oder der Chefin.
Darf ich am Arbeitsplatz Fankleidung tragen?
Laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) München hänge das davon ab, „ob dies mit den Gepflogenheiten im Betrieb oder gegebenenfalls bestehenden Kleidervorschriften zu vereinbaren ist“. So dürfte es verboten sein, beim Bedienen einer Maschine Utensilien zu tragen, die dabei hinderlich sein könnten, etwa einen Schal der Lieblingsmannschaft. Die Fußball-WM setzt geltende Regelungen zum Arbeitsschutz nicht außer Kraft.
RND/sic