Radio Bremen verklagt Medienkritiker wegen Urheberrechtsverletzung
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Der öffentlich-rechtliche Sender Radio Bremen geht gegen einen Medienjournalisten vor.
© Quelle: picture alliance / Klaus Ohlensc
Bremen/Hamburg. Am 28. Dezember 2019, kurz vor dem Jahreswechsel, erscheint auf dem öffentlich-rechtlichen Youtube-Kanal “Y-Kollektiv” ein Video mit dem Titel “Infokrieg”. In der einstündigen Reportage gehen die Macher um den Reporter Dennis Leiffels einem oft besprochenen Phänomen nach: den Propagandamethoden der Neuen Rechten in den sozialen Medien.
Für die Reportage werden nach eigenen Angaben Daten erhoben, zudem sei das Team des “Y-Kollektivs” monatelang durchs Land gereist – unter anderem, um Protagonisten für die Reportage zu finden. Menschen, die laut den Machern den “Diskurs in Deutschland in den sozialen Netzwerken bestimmen oder bestimmen möchten”.
Auch ein Selbstversuch ist in der Reportage zu sehen: Mithilfe einer Schauspielerin testet das “Y-Kollektiv”, wie erfolgreich man als rechte Influencerin auf Youtube werden kann. Am Ende kommen die Macher zu dem Fazit: Die Algorithmen von Plattformen wie Youtube begünstigen den Aufwind der neuen Rechten. Sie “hacken gerade das Mediensystem und nutzen es für sich”, heißt es in dem Film.
Medienjournalist kritisiert Radio-Bremen-Beitrag
Einer, der mit dem Beitrag überhaupt nicht einverstanden ist, ist Holger Kreymeier. Der Journalist aus Hamburg gilt als berühmt-berüchtigter Medienkritiker. Elf Jahre lang betrieb Kreymeier das Webformat “Fernsehkritik.TV”, seit 2018 widmet er sich in der “Mediatheke” auch Medien, die nur im Netz senden.
Auch das Programm der Öffentlich-Rechtlichen gerät immer wieder ins Visier von Kreymeier. 2009 machte der Blogger etwa mit der Kampagne “Dafür zahl’ ich nicht” auf sich aufmerksam. Eigenen Angaben zufolge weigert sich der Medienkritiker bis heute, die Rundfunkgebühren zu zahlen.
Der Youtube-Film “Infokrieg” wird im Mai 2020 in einer aktualisierten Fassung auch im Fernsehen ausgestrahlt, spätabends in der ARD. Kurz nach der Ausstrahlung veröffentlicht Kreymeier eine vernichtende Videoanalyse auf seiner Website und seinem Youtube-Kanal “Massengeschmack-TV”, die die Reportage schonungslos auseinandernimmt. Kreymeier wirft den Machern das Verbreiten von “Verschwörungstheorien” vor.
“Hausbesuche wie bei der Stasi”
Unter anderem stört sich Kreymeier daran, dass in dem Beitrag eine Twitter-Nutzerin mit nur 1914 Followern als “rechte Top-Influencerin” dargestellt werde. Auch dass sie vom Kamerateam Zuhause besucht werde, hält der Medienblogger für maßlos übertrieben. “Abgesehen davon, dass es absurd ist, so viel Engagement in eine vollkommen unbedeutende Frau auf Twitter zu stecken: Was ist das denn bitte, Sie quasi zu stalken und aufzusuchen? (...) Quasi wie die Stasi plötzlich vor ihrer Tür zu stehen?”
Auch die offenbar versteckten Kameraaufnahmen beim Besuch der Protagonisten kritisiert Kreymeier. Unter anderem wird in den Aufnahmen der Sendung das Wort “Gedächtnisprotokoll” eingeblendet – und das, obwohl laut Kreymeier doch sehr offensichtlich eine Tonaufnahme der Aufnahmen existiere. Ein rechtlich mindestens heikles Unterfangen: Tonaufnahmen von Menschen wären nämlich ohne deren Einverständnis gar nicht erlaubt.
Zum Schluss kommt Kreymeier zu dem Resümee, dass die gesamte These des Films nicht mehr als eine “Verschwörungstheorie” sei. Zwar gebe es durchaus bekannte rechte Influencer. Die gezeigten Accounts seien jedoch viel zu unbedeutend. An keiner Stelle werde zudem belegt, dass es sich bei den gezeigten Accounts tatsächlich um ein organisiertes Netzwerk handele. Man wende hier “die selben Methoden an wie diejenigen, die man kritisiert”, so der Medienkritiker.
Radio Bremen mahnt Blogger ab
In dem rund elf-minütigen Video nutzt Kreymeier nahezu ausnahmslos das Material der Fernsehreportage, kommentiert es süffisant und zeigt seine Kritik auf. Doch genau das hat nun Folgen: Der verantwortliche ARD-Sender Radio Bremen hat Kreymeier nun nämlich verklagt. Der Grund: Der Journalist verletzte in seinem Beitrag das Urheberrecht des Senders.
Schon im Juni sei eine erste Abmahnung bei ihm eingegangen, berichtet Kreymeier zu dieser Zeit auf seinem Youtube-Kanal “Massengeschmack-TV”. Aus einem Schreiben, dass der Videoblogger in seinem Video einblendet, geht hervor, dass sich Radio Bremen auf das Zitatrecht beruft. Dieses erlaubt laut Paragraph 51 des Urheberrechtsgesetzes die Nutzung von Fremdmaterial in Texten oder Videos, sofern man sich in seinem Beitrag auf das genannte Material bezieht – diese Regelung gilt jedoch nicht in jedem erdenklichen Umfang.
Laut Radio Bremen habe Kreymeier das Zitatrecht in mehreren Fällen verletzt. In einer Szene etwa werde ein fahrendes Auto gezeigt, das keinen Zitatzweck verfolge, heißt es in dem eingeblendeten Schreiben. Eine andere Einblendung überschreite den zulässigen Zitatumfang. Andere Zitate des Beitrags würden wiederum nicht im Zusammenhang “mit dem gesprochenen Wort” stehen.
Medienkritiker beruft sich auf Präzedenzfall
Eine Sprecherin von Radio Bremen erklärt auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND): “Die Bilder der Reportage ‘Infokrieger’ werden im gesamten Beitrag in illustrierender Weise schmückend verwendet. Insgesamt haben es sich die dortigen Verantwortlichen erspart, bei der Bebilderung der Darlegungen des Moderators auch nur an einer einzigen Stelle eigenes Bildmaterial zu verwenden. Dieser Umstand erstaunt umso mehr, als dass sich die Macher des Kanals ‘Massengeschmack-TV’ als Medienprofis darstellen und ihre Inhalte auch kostenpflichtig anbieten. Insoweit darf unterstellt werden, dass die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Verwendung fremder Inhalte dort bekannt sind.”
Holger Kreymeier sieht das anders – und beruft sich auf einen Beschluss des Landgerichts Köln (Az: 14 0 144/20). Zuvor war Kreymeier schon einmal wegen eines ganz ähnlichen Beitrags von einem rechten Videoblogger vor Gericht zitiert worden. Das Gericht entschied damals jedoch: “Die Wiedergabe der einzelnen, teils langen Videosequenzen dient der Auseinandersetzung der Sache mit den Thesen des Antragsstellers”, wie Kreymeier in seinem Video zitiert. Die gezeigten Sequenzen würden durch einen Kommentar begleitet, auch ein inhaltlicher Zusammenhang sei vorhanden. Dass die Sequenzen allein zu Illustrationszwecken dienten, sei nicht zutreffend.
Zudem wirft Kreymeier in seinem Video noch eine ganz andere Frage in den Raum: “Inwiefern haben die Öffentlich-Rechtlichen denn überhaupt ein Urheberrecht? Oder ein Nutzungsrecht, über das sie alleine bestimmen können? Denn wer bezahlt denn die Öffentlich-Rechtlichen? Wir alle.” Dem Sender oder Youtube-Kanal sei zudem kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, merkt der Medienkritiker an. Kreymeier vermutet, dass es bei der Abmahnung vielmehr ums Image der Macher gehe: “Es ist offensichtlich, worum es hier geht. Nämlich, dass Herr Leiffels und Radio Bremen einfach sauer darüber sind, dass ihnen jemand in die Suppe spuckt.”
Das “ganze Schreiben” sei eine “Frechheit”, findet Kreymeier. “Ich werde hier gar nichts machen, ich werde hier nichts unterschreiben, ich werde hier nichts zahlen und gar nichts. Das ist eine schlichte Dreistigkeit.”
Jetzt geht der Fall vor Gericht
Dies hat nun allerdings Folgen - denn der ganze Streit zwischen der Anstalt und dem Videoblogger landet nun vor Gericht. Am 7. August informiert Kreymeier seine Youtube-Follower erneut über den Fall Radio Bremen. Diesmal sei ihm eine Klage ins Haus geflattert – ähnlich wie bei der Abmahnung übrigens von einer externen Anwaltskanzlei, die durch Radio Bremen beauftragt wurde. Kreymeier wundert sich, schließlich habe Radio Bremen doch eine eigene Rechtsabteilung. Auch hier kritisiert Kreymeier das Verschwenden von Rundfunkbeiträgen – schließlich müsse die “Luxuskanzlei”, wie Kreymeier sie nennt, im Falle einer Niederlage vor Gericht auch bezahlt werden.
Für Kreymeier selbst ist ein solcher Fall übrigens völlig neu, erklärt er gegenüber dem RND: “Es gab in den vergangenen zehn bis zwölf Jahren immer wieder mal Abmahnungen – in der Regel Versuche, mir übers Urheberrecht beizukommen. Dann übrigens immer direkt aus den juristischen Abteilungen der Sender und nicht von einer externen Kanzlei aus Berlin.” Eine Klage von einem öffentlich-rechtlichen Sender habe es bislang jedoch noch nicht gegeben. “Das ist eine Premiere”, sagt Kreymeier. Es habe damals nur mal eine Klage von RTL gegeben. Kreymeier hatte in einer Parodie das Logo des Senders verwendet. “Das war das einzige Mal, wo direkt ein Sender geklagt hat.”
Für den anstehenden Prozess rechnet sich Kreymeier derweil gute Chancen aus: “Die Argumente sind auf unserer Seite, da wir Präzedenzfälle vorweisen können. Ob wir im Falle einer Niederlage weitergehen würden zur nächsten Instanz kann ich so nicht sagen, bei Radio Bremen rechne ich schon eher damit. Denn die müssen es ja nicht aus einem erwirtschafteten Umsatz zahlen, sondern lassen das einfach den Rundfunkbeitragszahler übernehmen. Da kann man auch einfach mal bequem die nächste Instanz anrufen.”
Das halte Kreymeier übrigens für den ärgerlichsten Aspekt an der ganzen Sache: “Denn selbst wenn wir gewinnen sollten, wäre das für mich ein trauriger Sieg, weil alle Kosten aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt werden müssten. Ich halte das für skandalös”, so der Medienkritiker.
Sender wehrt sich gegen Vorwurf der “Gebührenverschwendung”?
Der Sender entgegnet derweil gegenüber dem RND: “Radio Bremen hat eine externe Anwaltskanzlei beauftragt, weil sich nach der von uns zunächst veranlassten Sperrung des Beitrags auf YouTube durch den Widerspruch der Alsterfilm GmbH (Anmerkung der Redaktion: Alsterfilm ist die Produktionsfirma von Holger Kreymeier) abzeichnete, dass sich diese Angelegenheit nicht außergerichtlich klären lassen wird. Denn Youtube verlangt in solchen Fällen die Vorlage der Kopie einer entsprechenden Klage. Da eine solche nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden kann, ist es in solchen Zusammenhängen immer sinnvoll, den für die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragenden Rechtsanwalt früh einzubinden.”
Gegen den Vorwurf der Gebührenverschwendung wehrt sich der Sender jedoch: “Die Gerichte, insbesondere auch der Bundesgerichtshof, gehen davon aus, dass die Kosten eingeschalteter externer Rechtanwälte auch dann vom Gegner zu erstatten sind, wenn der in seinen Rechten Verletzte über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Auch wenn durch die Verwendung des Begriffs ‘Luxuskanzlei’ insinuiert werden soll, wir würden dadurch unangemessen hohe Honorare erzeugen und nicht sparsam mit unseren Rundfunkbeiträgen umgehen, so entspricht dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten: Die beauftragte Kanzlei rechnet ihre Leistungen auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nicht nach Stunden ab.”
Verhandlung im November
Auch Kreymeiers Vorwurf, das Urheberrecht sei nur ein vorgeschobener Grund, weist der Sender zurück: “Damit liegt Herr Kreymeier völlig falsch. Wir haben natürlich überhaupt nichts gegen Kritik einzuwenden. Darum sind wir selbstverständlich nicht gegen solche Passagen vorgegangen, in denen das Zitatrecht eingehalten ist, weil sich Herr Kreymeier dort mit den Inhalten der gezeigten Bilder auseinandersetzt. Bei den von uns beanstandeten Passagen liegt der Fall allerdings gänzlich anders, da sich in dem dortigen Beitrag nicht auf die Sequenzen beschränkt wird, in denen sie als Beleg und Grundlage für eigenständige Gedanken benötigt werden.”
Die Verhandlung zwischen Medienkritiker und Rundfunkanstalt soll laut Kreymeier am 16. November um 9:30 Uhr vor dem Landgericht Berlin stattfinden.