Reine Frauenliste bei ZDF-Personalratswahl: Klage dagegen vom Gericht abgewiesen

Chefredakteure von ZDF und ARD zu Gast bei AfD-Diskussion

Die Klage wurde abgewiesen. (Symbolbild)

Mainz. Die Bildung einer reinen Frauenliste bei den ZDF-Personalratswahlen ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Liste, die die Belange von Frauen in Beruf und Alltag zum besonderen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit erkläre, verstoße nicht gegen das Landespersonalvertretungsgesetz, heißt es in dem Urteil, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zwar enthalte das Gesetz eine Sollvorschrift über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis der Wahlvorschläge. Die Wahlfreiheit dürfe aber nicht durch eine verbindliche Geschlechterquote eingeschränkt werden.

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Auch den Vorwurf, bei den angetretenen Frauen handele es sich um eine unzulässige Tarnliste der Gewerkschaft ver.di, wies das Gericht zurück. Die dafür vorgelegten Belege, etwa die ver.di-Mitgliedschaft einiger Kandidatinnen, seien nicht ausreichend.

Querelen konkurrierender Gewerkschaften im ZDF-Personalrat

Hintergrund des Rechtsstreit sind langjährige Querelen konkurrierender Gewerkschaften im ZDF-Personalrat. Die Personalratswahl im März 2021, zu der mehr als 4500 Beschäftigte am Mainzer Sitz des Senders aufgerufen waren, war von der zum Dachverband DBB Beamtenbund und Tarifunion gehörenden Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden (VRFF) angefochten worden.

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Die VRFF hatte dabei die meisten Stimmen aller drei angetretenen Listen erhalten, erhielt jedoch im Vorstand nur einen von fünf Posten, weil die gemeinsame Liste von ver.di und Deutschem Journalisten-Verband (DJV) sowie die Frauenliste zusammen abstimmten.

Gegen die Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts habe die VRFF mittlerweile Beschwerde eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin dem epd mit. Der Fall liegt mittlerweile beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

RND/epd

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