Verbreitung inzwischen EU-weit verboten

Eilverfahren bei deutschem Gericht: Propagandasender RT wehrt sich gegen Sendeverbot

Das Logo des staatlichen russischen TV-Senders RT.

Das Logo des staatlichen russischen TV-Senders RT.

Berlin. Das deutschsprachige Programm des russischen Staatsmediums RT will sich mit einem Eilverfahren bei Gericht gegen deutsche Medienregulierer wehren. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur den Eingang eines Eilverfahrens.

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Anfang Februar hatten die Medienregulierer ein Sendeverbot gegen das im Dezember gestartete deutschsprachige Live-TV-Programm ausgesprochen. Als Grund wurde eine fehlende Rundfunklizenz genannt. Diese ist für das Ausstrahlen von bundesweiten Programmen in Deutschland eine Grundvoraussetzung. Die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin hatte daraufhin noch im Februar eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Sendeverbot eingereicht.

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Live-TV-Programm wird bislang weiter ausgestrahlt

Weil das Live-TV-Programm weiter ausgestrahlt wurde, drohte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg am Dienstag ein Zwangsgeld von 25.000 Euro an. Dieses müsse gezahlt werden, wenn das TV-Live-Programm nicht bis Freitag (4. März) eingestellt werde.

Die RT DE Productions GmbH bestätigte auf Anfrage, ein Eilverfahren eingereicht zu haben. Das Gericht konnte zum zeitlichen Horizont noch nichts sagen.

Parallel zu dem deutschen RT-Rundfunklizenz-Fall trat am Mittwoch eine EU-Sanktion in Kraft, wonach die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik seither verboten ist. Die EU verhängte die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Umgesetzt werden muss sie in den jeweiligen Staaten.

RND/dpa

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