Gesundheitsminister zieht Zitat zurück

Verwirrung um Lauterbach-Interview: Was ist eigentlich eine Autorisierung?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Interviewzitat zurückgezogen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Interviewzitat zurückgezogen.

Hannover. Eine Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sorgt für Ärger – und für Verwirrung. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ hatte der SPD-Politiker von einer „nicht mehr zu heilenden Immunschwäche“ gesprochen, die häufig bei Menschen aufträte, die mehrere Corona-Infektionen überstanden hätten – das Zitat wurde von mehreren Medien übernommen. Inzwischen allerdings hat Lauterbach diese Aussage zurückgezogen – und schiebt die Schuld auf sein Presseteam.

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Was war passiert? In dem Gespräch mit dem „RP“-Journalisten Jan Drebes und der Journalistin Birgit Marschall hatte Lauterbach mitunter über das Auslaufen der Maskenpflicht, mögliche neue Varianten des Coronavirus und das Risiko im Hinblick auf anstehende Veranstaltungen gesprochen. Erschienen war das Interview am Samstag in der Print- und Onlineausgabe der Zeitung. Gleich in seiner vierten Antwort äußerte sich Lauterbach zu Corona-Patienten, die bereits mehrere Infektionen überstanden haben.

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Die Wissenschaftsjournalistin Christina Berndt kritisierte Lauterbachs Aussage daraufhin in einem Meinungsbeitrag in der „Süddeutschen Zeitung“ deutlich. Lauterbach spreche von Daten, die so weder in wissenschaftlichen Fachjournalen noch in einem sogenannten Preprint veröffentlicht worden seien. Mit der Interpretation solcher Daten sollte man „sehr vorsichtig sein“. In der Überschrift des Kommentars wird dem Gesundheitsminister „Panikmache“ vorgeworfen.

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„Übertragungsfehler“ im Ministerium

Lauterbach reagierte daraufhin bei Twitter – eigene Fehler allerdings räumte er nicht ein. Stattdessen schob der Gesundheitsminister die Äußerung auf einen „technischen Übertragungsfehler beim BMG“. Das korrekte Zitat sei demnach: „Studien zeigen mittlerweile sehr deutlich, dass die Betroffenen es häufig mit einer Immunschwäche zu tun haben, deren Dauer wir noch nicht kennen.“ Von „unheilbarer Immunschwäche“, so Lauterbach weiter, könne derzeit noch keine Rede sein.

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Diese korrigierte Fassung ist nun auch auf der Website der „Rheinischen Post“ zu finden. Die Redaktion merkt hier an: „Es gab einen Autorisierungsfehler. Die Änderung des Ministers wurde an dieser Stelle vom Bundesgesundheitsministerium nicht übertragen. Der Redaktion liegt der interne Vorgang dazu vor. Hierbei handelt es sich um die korrigierte Fassung des Satzes.“

Doch wie kann überhaupt ein angeblicher „Übertragungsfehler“ eine Aussage in einem geführten Interview verfälschen? Und was genau versteht man unter einer Autorisierung?

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Die Sache mit der Autorisierung

Die Autorisierung, manchmal auch Interview- beziehungsweise Zitatfreigabe, ist eine Vereinbarung zwischen dem Interviewer und dem Interviewten, die jedoch nicht gänzlich unumstritten ist. Ist eine derartige Autorisierung zuvor vereinbart, schickt der Journalist oder die Journalistin dem Politiker (Gleiches gilt auch etwa für Prominente, Chefs von Unternehmen oder andere Gesprächspartner von Journalisten) seine Zitate oder das verschriftlichte Interview noch einmal zur Kontrolle zurück.

Grund dafür ist, dass zwischen dem gesprochenen und dem geschriebenen Wort durchaus kleine, feine Unterschiede sowie Kürzungen existieren, die bei einer gedruckten Fassung gegebenenfalls zu Missverständnissen führen können. Bei verschriftlichten Sätzen fehlen Gestik und Mimik, gegebenenfalls verhaspelt sich der Interviewte aber auch oder spricht in so langen Schachtelsätzen, dass dies den Lesefluss enorm stören würde. Hier kann der Journalist oder die Journalistin im Zweifel entscheiden, bestimmte Passagen zu kürzen und „in Form“ zu bringen – natürlich ohne die Aussagen oder den Kontext zu verfälschen.

Kommt es – trotz aller Sorgfalt – in diesem Prozess allerdings zur Verfälschung eines Zitats, können die Auswirkungen für den Zitierten schlimmstenfalls verheerend sein. Daher vereinbaren Interviewer und Interviewter vor Beginn eines Gesprächs zuweilen eine Autorisierung des verschriftlichen Gesprächs. Dies ist in Deutschland häufig gängige Praxis – gesetzlich vorgeschrieben ist diese jedoch nicht.

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Eine Ausnahmeregelung

Im journalistischen Alltag bedeutet das: Der Journalist oder die Journalistin schickt das verschriftlichte Interview vor Veröffentlichung an den Interviewten selbst oder aber an sein Management oder seine Pressestelle. Was auf der anderen Seite der Leitung dann passiert, hat der Journalist dann nicht mehr in der Hand: Bestenfalls kontrolliert der Interviewte die zitierten Sätze selbst – oder er lagert die Arbeit an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Klar ist: Kommt das autorisierte Interview zurück, kann es veröffentlicht werden. Wenn der Journalist mit den etwaigen Änderungen ebenfalls einverstanden ist.

Derart abgestimmte Zitate sollen Missverständnisse vermeiden – und bilden eine Ausnahme im journalistischen Handwerk. Abgesehen von den Zitaten, die im Zwiegespräch zwischen Interviewtem und Interviewer gefallen sind, werden den Gesprächspartnern grundsätzlich keine Texte oder Passagen vor Veröffentlichung zugesandt – dies könnte schließlich Einfluss auf die Pressefreiheit haben.

Bei Radio- oder Fernsehinterviews sowie bei vor Publikum getätigten Aussagen gibt es keine Autorisierungsprozeduren. Hier ist das gesprochene Wort schließlich für jedermann hörbar nachprüfbar, eine Absicherung ist daher nicht nötig. Nicht selten sorgt das für Verwirrung: Der Youtuber Rezo etwa hatte im vergangenen Jahr in einem Video behauptet, es sei „Standard“, dass am Ende eines aufgezeichneten Interviews beide Parteien „eine Aufnahme von dem Interview haben“. Damit dürfte der Youtuber falschliegen: Eine solche Vereinbarung wäre äußerst unüblich.

Immer wieder Konflikte

Nicht in jedem Land der Welt ist die Praxis der Autorisierung Standard. In den USA etwa werden Interviews in der Regel ohne Autorisierung abgedruckt – während in Deutschland kaum ein Politiker und Prominenter Zitate liefert, ohne sie vorher noch einmal gesehen zu haben. Und auch in Deutschland ist die Herangehensweise nicht unumstritten.

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Nicht selten führt die Autorisierung nämlich zu Konflikten – etwa dann, wenn Pressestellen die Gelegenheit nutzen, ganze Zitatpassagen umzuschreiben oder heikle Passagen zu entfernen. Dann hat das jeweilige Medium die Qual der Wahl: entweder die geänderte, aber ziemlich verfälschte Fassung des Interviews drucken – oder es gar nicht zu veröffentlichen.

Konfliktfälle gibt es in dieser Hinsicht einige: Im November 2003 etwa schwärzte die Redaktion der „taz“ ganze Passagen eines Interviews mit dem damaligen SPD-Generalsekretär Olaf Scholz, weil diese auf Wunsch der SPD-Pressestelle stark verändert wurden. Das Fachmagazin „Journalist“ druckte 2019 gar ein komplettes Interview mit dem Medienmacher Gabor Steingart, in dem ausschließlich die Fragen zu lesen sind. Grund: der laut dem Magazin „massive Eingriff bei der Autorisierung“. Konflikte um die Interviewautorisierung gibt es seit Jahren auch immer wieder bei Fußballern und ihren Vereinen.

Dilemma um Lauterbach-Zitat

Im Falle des Lauterbach-Interviews dürfte bei genau diesem Autorisierungsprozess etwas gehörig schiefgelaufen zu sein – das bestätigt auch der zuständige Journalist Jan Drebes der „Rheinischen Post“ auf Twitter.

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Seine Zeitung habe eine autorisierte Fassung erhalten, die den betreffenden Satz enthielt. Es sei jedoch möglich, dass dies „aufgrund eines internen Fehlers“ im Gesundheitsministerium geschehen sei, so der Journalist weiter. Lauterbach „deswegen als Lügner zu bezeichnen, finde ich nicht angemessen“, fügte er hinzu.

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Auch das Bundesgesundheitsministerium spricht auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) von einem „Autorisierungsfehler“. „Die Änderung des Ministers wurde an einer Stelle nicht übertragen“, erklärt ein Sprecher mit Verweis auf das inzwischen korrigierte Zitat.

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