Kopfschutz für E-Biker: Auf besondere Norm achten
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Mit Schutz fürs Köpfchen: Wer auf dem bis zu 25 km/h unterstützenden E-Bike einen Helm tragen will, kann sich nach Modellen mit einer bestimmten Norm umsehen.
© Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Hamburg. Wer auf dem E-Bike einen Helm tragen will, sollte beim Kauf auf die Norm "NTA 8776" achten. Das empfiehlt die Aktion Das sichere Haus (DSH). Solche Modelle schützen demnach speziell die Schläfen und den Nacken stärker als ein normaler Fahrradhelm.
Besagte Norm gilt in den Niederlanden für motorunterstützte Räder mit bis zu 45 km/h, sogenannte S-Pedelecs. Solche Helme würden aber auch in Deutschland angeboten. Die hiesige Norm für Fahrradhelme prüfe nur eine Aufschlaggeschwindigkeit von 19,5 Stundenkilometern, so die DSH.
Auf unmotorisierten Fahrrädern und Pedelecs, die bis Tempo 25 beim Treten unterstützen (umgangssprachlich: E-Bikes), gibt es in Deutschland keine Pflicht zum Tragen eines Helmes. Für die auch versicherungspflichtigen S-Pedelecs bis 45 km/h ist er indes Pflicht.
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dpa
HAZ