Nach Ordnungsamtklage: Berliner Hostel muss bunte Fassade grau oder beige streichen
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Das Berliner Hostel Happy Go Lucky nach der Neugestaltung im Jahr 2016.
© Quelle: picture alliance / dpa
Berlin. Die Fassade des Happy-Go-Lucky-Hostels in Berlin-Charlottenburg ist nicht zu übersehen – kunterbunt mit Smileys, Aufschrift und verschiedenen Mustern sticht sie zwischen den anderen in Beige und Grau gehaltenen Gebäuden hervor. Und genau das war dem Ordnungsamt in Charlottenburg-Wilmersdorf ein Dorn im Auge.
Es klagte wegen der bunten Wand gegen den Hostelinhaber und bekam nun nach einem jahrelangen Rechtsstreit recht. Wie unter anderem RBB und „BZ“ berichten, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Fassade in Grau oder Beige übergestrichen werden muss.
Zur Begründung hieß es demnach, die farbenfrohe Fassade passe nicht in die Umgebung. Der zuständige Bezirksstadtrat Christoph Brzezinski (CDU) sagte dem RBB außerdem, dass die Fassadengestaltung gegen den Denkmalschutz und das baurechtliche Verunstaltungsverbot verstoße und der Rechtsstaat deshalb keine andere Möglichkeit habe, als das Urteil durchzusetzen.
Bunte Fassade kam 2016 nach erstem Rechtsstreit
So auffällig bemalt worden war das Hostel demnach im Jahr 2016 von dem irischen Künstler Dom Brown. Dem vorangegangen sei auch schon ein Streit: Bereits 2012 sei der Besitzer Alexander Skora mit dem Bezirk aneinandergeraten wegen der Fassade. Die war damals auch neu gestaltet worden mit einem großen Schriftzug des Hotels. Das Ordnungsamt sah darin der „BZ“ zufolge eine nicht genehmigte Werbung. „Weil man noch immer den Namen des alten Hotels lesen konnte, haben wir in derselben Größe unseren Namen angebracht“, erklärte wiederum der Hotelbesitzer der Zeitung dieses Vorgehen. Das (damalige) Ende vom Lied und dem Rechtsstreit: Die Fassade musste neu gestaltet werden, es kam das jetzige bunte Bild an die Außenwand.
Doch das gefiel dem Ordnungsamt offensichtlich auch nicht. Der darauf folgende Rechtsstreit ging über mehrere Jahre und durch mehrere Instanzen bis zur jetzigen endgültigen Entscheidung, eine Berufung ist laut Medienberichten nicht mehr möglich. Sollte Hotelbesitzer Skora das Gebäude nicht selbst wie angeordnet beige oder grau streichen, werde die Bemalung auf Kosten des Hostels durch eine von der Stadt beauftragte Firma beseitigt, heißt es.
Geht der Streit vor US-Gerichten weiter?
Doch das ist offenbar nicht der Ende des Streits. Denn wie RBB und „BZ“ berichten, habe die Rechte an dem bunten Wandbild ein amerikanischer Unternehmer, der nun dagegen klagen wolle – auch vor US-Gerichten.
RND/hsc