Prozess in Düsseldorf

Loverboy-Masche: Fast sechs Jahre Haft für Gangster-Rapper

Das Landgericht Düsseldorf urteilte gegen die Autofahrerin.

Das Landgericht Düsseldorf urteilte gegen einen Ganster-Rapper.

Düsseldorf. Ein Düsseldorfer Gangster-Rapper ist vom dortigen Landgericht zu fast sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen wegen versuchter schwerer Zwangsprostitution, Zuhälterei und Körperverletzung. Die Anklagevorwürfe der Vergewaltigung und des Drogenhandels sah das Gericht als nicht erwiesen an. In diesen Punkten wurde der Mann freigesprochen.

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Neben der Strafe von fünf Jahren und zehn Monaten muss der Mann zwei seiner Opfer je 2000 Euro Schadenersatz zahlen. Zudem wurde die Einziehung von mehr als 75.000 Euro angeordnet.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der als Rapper mäßig erfolgreiche Mann junge Frauen und Mädchen über Online-Plattformen kennengelernt, ihnen mit der Loverboy-Masche die große Liebe vorgegaukelt und dann versucht, sie zur Prostitution zu zwingen.

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Die Opfer waren zur Tatzeit unter 21 Jahre alt, eine von ihnen sogar erst 15 Jahre alt, betonte die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwältin hatte mehr als neun Jahre Haft beantragt.

Der Rapper war bei einer Razzia in Düsseldorf festgenommen worden. Der 32-Jährige hat im Prozess behauptet, die jungen Frauen hätten sich bei ihm als volljährig ausgegeben und selbst anschaffen wollen. Die Verteidiger hatten Freispruch für den Rapper gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RND/dpa

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