Keine Bewährung für Verdächtigen im Fall Maddie
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SA3DAQITFJCMBD7RRANU6JSLPQ.jpeg)
Kate und Gerry McCann zeigen während einer Pressekonferenz ein Bild ihrer verschwundenen Tochter Madeleine (Maddie). Am 3. Mai 2007 verschwand die damals Dreijährige aus Großbritannien aus einem Ferienappartement im portugiesischen Praia da Luz (Archiv). Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg bleibt der Verdächtige im Fall Maddie in Haft.
© Quelle: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dp
Braunschweig. Der im Fall Maddie Verdächtige bleibt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in Haft. Der Gefangene hatte sich über einen entsprechenden Beschluss des Oldenburger Landgerichts beschwert, diese Beschwerde wies das Oberlandesgericht nun zurück, wie die Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ (Donnerstag) berichtete. Derzeit sitzt der 45-Jährige eine mehrjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz ab. Rund anderthalb Jahre nach dieser Tat verschwand die damals dreijährige Madeleine McCann aus einer Apartment-Anlage in der Nähe.
Viele Hinweise, wenig Beweise
Unter bestimmen Voraussetzungen können Verurteilte die Haftanstalt dem Bericht zufolge vorzeitig - auf Bewährung - verlassen, wenn sie die Hälfte der verhängten Strafe verbüßt haben. Dieser Zeitpunkt sei gekommen, daher habe der Gefangene beim Landgericht einen Antrag gestellt.
Ermittler gehen davon aus, dass der Deutsche Christian B. Maddie entführte und umbrachte. Es gibt viele Hinweise, aber die Beweiskette ist nicht geschlossen, und es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Das spurlose Verschwinden von Maddie ist nicht der einzige Fall, in dem die Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen Christian B. noch ermittelt.
RND/dpa