Beihilfe zum sexuellen Missbrauch: Richterin hält an Schuldspruch gegen Ghislaine Maxwell fest
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Die Gerichtszeichnung zeigt Ghislaine Maxwell beim Betreten des Gerichtssaals in Begleitung von US-Marshalls zu Beginn ihres Prozesses.
© Quelle: Elizabeth Williams/AP/dpa
Eine Richterin hat die Verurteilung von Ghislaine Maxwell wegen der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch aufrechterhalten. Alison J. Nathan strich aber am Freitag (Ortszeit) zwei von fünf Anklagepunkten, wegen der Maxwell im Dezember für schuldig befunden worden war. Die Richterin begründete das damit, dass die zwei Anklagepunkte eine Wiederholung eines anderen seien. Dabei ging es um den Vorwurf der Verschwörung.
Maxwell droht Haftstrafe von mehreren Jahren oder Jahrzehnten
Nathan urteilte, es gebe genug Beweise, um die 60-jährige Maxwell der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Mädchen durch den Finanzier Jeffrey Epstein schuldig zu sprechen. Maxwells Anwälte traten dafür ein, dass der Schuldspruch unter anderem wegen angeblich unzureichender Beweise gekippt werde.
Nathan wird das Strafmaß gegen Maxwell voraussichtlich Ende Juni bekanntgeben. Der Britin droht eine Haftstrafe von mehreren Jahren oder Jahrzehnten. Dass zwei Anklagepunkte gestrichen wurden, dürfte sich kaum auf das Strafmaß auswirken.
Die Vorwürfe gegen Maxwell bezogen sich auf den Zeitraum 1994 bis 2004. Epstein nahm sich 2019 im Gefängnis das Leben.
RND/AP