Prozess um Diebstahl aus Grünem Gewölbe

Grünes Gewölbe in Dresden: Prozess um Juwelendiebstahl geht weiter

Die Täter waren im November 2019 in das Grüne Gewölbe eingedrungen und stahlen wertvolle Juwelen.

Die mutmaßlichen Täter waren im November 2019 in das Grüne Gewölbe eingedrungen und stahlen wertvolle Juwelen (Archivbild).

Dresden. Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe verhandelt das Landgericht Dresden weiter wie bisher gegen sechs Beschuldigte gemeinsam. Das Gericht lehnte am Dienstag den Antrag eines Verteidigers ab, das Verfahren gegen seinen Mandanten abzutrennen. „Eine einheitliche Behandlung liegt im Interesse einer geordneten Rechtspflege“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel.

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Den Beschuldigten würden gemeinschaftlich begangene Strafen zur Last gelegt. Das Beziehungsgeflecht der Angeklagten ließe sich nur in einer gemeinsamen Verhandlung klären. Eine Weiterbehandlung des Tatgeschehens in zwei Verfahren sei „prozessökonomisch nicht geboten“. Es sei auch nicht auszuschließen, dass in der Verhandlung noch weitere belastende Indizien gegen den Mann auftauchen könnten.

Die Verteidigung des 24 Jahre alten Beschuldigten hatte in ihrem Antrag unter anderem geltend gemacht, dass sich ihr Mandant zum Tatzeitpunkt in einer Klinik in Berlin-Neukölln behandeln ließ und deshalb gar nicht am Tatort sein konnte.

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Von der Beute fehlt jede Spur

In dem Prozess sind sechs junge Männer im Alter zwischen 23 und 28 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Angeklagten sind Deutsche und stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Sie sollen am frühen Morgen des 25. November 2019 aus der Schatzkammer Grünes Gewölbe 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen und Sachschäden in Höhe von über einer Million Euro hinterlassen haben. Von der Beute fehlt bislang jede Spur.

Den jungen Männern wird auch vorgeworfen, einen Stromkasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto angezündet zu haben. Der Einbruch in das Grüne Gewölbe hatte international für Schlagzeilen gesorgt.

In der ersten Verhandlung nach der Sommerpause sollte zunächst ein Zeuge vernommen werden, der gemeinsam mit einem der Beschuldigten im Gefängnis saß. Die Polizei konnte ihn allerdings am Morgen nicht antreffen und deshalb auch nicht zum Prozess vorführen, erklärte Richter Ziegel. Man habe aber Kontakt zu seiner Anwältin und versuche nun auf ihn einzuwirken, an einem anderen Tag vor Gericht zu erscheinen. „Wir lassen uns überraschen“, sagte der Richter.

RND/dpa

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