Einschränkung der Pressefreiheit?

Aktivisten und Journalist nach Protestaktion gegen Automesse IAA verurteilt

Demonstranten stehen vor dem Amtsgericht in München und protestieren gegen den Prozess gegen Klimaaktivisten.

Demonstranten stehen vor dem Amtsgericht in München und protestieren gegen den Prozess gegen Klimaaktivisten.

München. Fünf Angeklagte sind am Donnerstag wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen worden, weil sie als Protestaktion gegen die Münchner Automesse IAA ein Haus besetzt hatten. Unter ihnen ist auch ein Journalist der Tageszeitung „taz“. Er hatte vor Gerichte geltend gemacht, bei der Aktion im September vergangenen Jahres nur aus dem von jungen Klimaschutzaktivisten besetzten Gebäude berichtet zu haben. Er erhielt ebenso wie drei weitere Angeklagte vor dem Amtsgericht München eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

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Das bedeutet, dass sie nur dann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zahlen haben, wenn sie binnen eines Jahres erneut straffällig werden. Ein fünfter Angeklagter hingegen erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen, weil er bereits wegen ähnlicher Aktionen in Erscheinung getreten war.

Richter Thomas Müller fand überraschend persönliche Worte für das Urteil: „Ich verstehe Ihre Frustration und Wut“, beteuerte er im Amtsgericht München. Dennoch folgte er am Ende nicht den Anträgen der Verteidigung auf Freispruch.

„taz“ kritisierte das Urteil

Die „taz“ kritisierte das Urteil. „Es klingt, als wollte das Gericht hier milde wirken, aber wir bleiben dabei: Eine Hausbesetzung journalistisch zu begleiten, ist Journalismus und kein Hausfriedensbruch“, betonte Chefredakteurin Ulrike Winkelmann. „Hier kann es nur einen Freispruch für unseren Kollegen geben.“ Die Parteien können binnen einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen.

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Auch Monique Hofmann, Geschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union, sieht das Urteil kritisch: Zwar habe der Richter umfassend ausgeführt, welch hohe gesellschaftliche Bedeutung die Pressefreiheit habe, aber „wir haben den Eindruck, dass mit diesem Verfahren die Berichterstattung über Klimaproteste nachträglich sanktioniert und für die Zukunft mit einer Warnung versehen werden soll.“

Die Aktivisten waren im vergangenen September in ein leerstehendes Haus im Besitz des Freistaats eingedrungen. Der Journalist folgte ihnen nach eigenem Bekunden spontan und nach Abwägung der Rechtslage. Als draußen eine Demonstration vorbeizog, entrollte die Gruppe öffentlichkeitswirksam Banner, entzündete Rauchbomben, und eine Aktivistin seilte sich an der Fassade ab. Der Journalist berichtete in Wort, Bild und Video von der Aktion. Um zu der Gruppe zu gelangen, mussten die Polizisten nach eigener Aussage zahlreiche Türen aus dem Weg räumen.

RND/dpa

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