Strafgesetzbuch gilt auch auf dem Mond: Kanadische Astronauten müssen sich im All benehmen
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Die Gelegenheit hat man eher selten: US-Astronaut Mark Vande Hei auf einem Selfie beim Weltraumspaziergang außerhalb der ISS.
© Quelle: NASA
Das kanadische Parlament hat am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet, welche die Verfolgung von Straftaten während Weltraumeinsätzen ermöglicht. Demnach könnten sowohl kanadische als auch ausländische Astronauten rechtlich verfolgt werden, wenn sie bei kanadisch unterstützten Missionen zu einer geplanten Mondraumstation oder auf der Mondoberfläche Taten begehen, die nach kanadischem Recht strafbar wären.
Die neue Regelung lautet: „Ein kanadisches Besatzungsmitglied, das während eines Raumflugs eine Handlung oder Unterlassung außerhalb Kanadas begeht, die, wenn sie in Kanada begangen würde, eine strafbare Handlung darstellen würde, wird so behandelt, als habe es die Handlung oder Unterlassung in Kanada begangen.“
Astronautin wurde wegen Straftat im All beschuldigt
Im Jahr 2019 wurde die Frage der Strafbarkeit im Weltall erstmals relevant. Der Astronautin Anne McClain wurde von ihrem Ehemann vorgeworfen, dass sie im All unrechtmäßig auf Bankunterlagen zugegriffen habe. Anne McClain befand sich auf einer sechsmonatigen Mission an Bord der Internationalen Raumstation (ISS). Später wurde sie freigesprochen. Dennoch hat der Fall viele Fragen im Zusammenhang mit dem Weltraumrecht aufgeworfen.
Gegenüber der Canadian Broadcasting Corporation forderte Ram Jakhu, Professor am Institut für Luft- und Weltraumrecht an der McGill Universität in Montreal, eine Reaktion. Mit dem Zuwachs an Weltraumaktivitäten würden auch Straftaten im Weltall zunehmen. Diese könnten von „Morden im Weltraum über die Entführung eines Raumtransportfahrzeugs bis hin zur Detonation eines Nukleargeräts im Weltraum“ reichen.
Bislang galt kanadisches Strafrecht bereits für Taten, die kanadische Astronauten und Astronautinnen auf der ISS in der Erdumlaufbahn begehen. Diese Regelung weitete die Regierung nun angesichts einer für 2024 geplanten, mit einem kanadischen Astronauten bemannten Mondmission aus.
2026 soll zudem eine weitere Raumstation den Mond umkreisen. Das Projekt wird federführend von der US-Raumfahrtagentur Nasa vorangetrieben; Kanada, Japan und die Europäische Weltraumagentur (Esa) sind daran beteiligt.
Noch steht nicht fest, welche Person Kanada in zwei Jahren bei der Artemis-II-Mission vertreten wird. Planmäßig startet im Mai 2024 die zweite bemannte Mondmission seit Apollo 17 im Jahr 1972. Neben einer Person aus dem nordamerikanischen Staat sollen an der zehntätigen Mission bis zu drei weitere Raumfahrende anderer Nationen teilnehmen.
Im März hatte die Nasa das Raketensystem für Artemis – bestehend aus der Rakete „Space Launch System“ und der „Orion“-Kapsel – erstmals zu Testzwecken auf dem Weltraumbahnhof Cape Canaveral ausgefahren.
Rechtssituation auf ISS
Und wie ist die rechtliche Situation auf der Raumstation ISS, auf der gerade der deutsche Astronaut Matthias Maurer seine vorerst letzten Tage im All verbringt? „Anders als für den Mond gibt es für die ISS festgeschriebene Regeln, beispielsweise für Straftaten“, sagt Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität Köln, der Deutschen Presse-Agentur. Nach welchem Recht ein Vorfall verhandelt wird, hänge unter anderem davon ab, zu welchem Staat das Modul gehört, in dem der Tatort liegt. Aber auch die Staatsangehörigkeit von Opfer und Täter spielen eine Rolle. „Im Einzelfall müssen sich die betroffenen Staaten dann einigen.“
RND/AP/dpa/che