Die Bürokratie hinter der Leihmutterschaft

Der Zusammenbruch der Justiz erschwert Anerkennung der Eltern

10.06.2020, Ukraine, Kiew: In einem Hotel am Stadtrand warten seit Mitte März Dutzende Leihmutterbabys wegen der im Zuge der Coronavirus-Quarantäne geschlossenen Grenzen auf die Abholung durch ihre ausländischen biologischen Eltern. In der Ukraine können wegen der Corona-Einschränkungen noch immer Dutzende Babys von Leihmüttern nicht von ihren ausländischen Eltern abgeholt werden. (zu dpa "Corona: Dutzende nicht abgeholte Leihmütter-Babys in der Ukraine") Foto: Andreas Stein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

10.06.2020, Ukraine, Kiew: In einem Hotel am Stadtrand warten seit Mitte März Dutzende Leihmutterbabys wegen der im Zuge der Coronavirus-Quarantäne geschlossenen Grenzen auf die Abholung durch ihre ausländischen biologischen Eltern. In der Ukraine können wegen der Corona-Einschränkungen noch immer Dutzende Babys von Leihmüttern nicht von ihren ausländischen Eltern abgeholt werden. (zu dpa "Corona: Dutzende nicht abgeholte Leihmütter-Babys in der Ukraine") Foto: Andreas Stein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt. Doch unter Strafe stehen nur Vermittlungs­­agenturen und Ärzte, die helfen, nicht die Wunscheltern und die Leihmutter. Umgangen wird diese Rechtslage durch ein System im Ausland: Agenturen etwa in der Ukra­i­ne vermitteln Leihmütter und organisieren alles.

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Nach der Geburt können die Eltern die Kinder nach Deutschland holen. Es ist kompliziert, aber es geht.

Die Botschaft in Kiew ist nicht besetzt, das Justizsystem ist zusammengebrochen.

Marko Oldenburger,

Anwalt mit Spezialisierung auf Leihmutterschaft

So war es vor dem Krieg. Jetzt bangen Wunscheltern­paare nicht nur um die Sicherheit der Leihmutter und der ungeborenen Babys. Auch das rechtliche Vorgehen nach der Geburt ist aktuell chaotisch, erklärt der Anwalt Marko Oldenburger, der Paare bei Leihmutterschaften rechtlich betreut, dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Die Botschaft in Kiew ist nicht besetzt, das Justizsystem ist zusammengebrochen“, sagt er.

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Spermium muss vom Wunschvater kommen

Die Anerkennung der Vaterschaft sei eher unproblematisch. Bei Leihmutter­schaften in der Ukraine ist es Voraussetzung, dass das Spermium vom Wunschvater kommt. Die Leihmutter kann schon während der Schwanger­schaft den Mann als Vater anerkennen lassen. Aktuell reiche zur Not auch eine eidesstattliche Versicherung der Leihmutter, sagt Oldenburger.

Schwieriger ist es bei der Mutter – und das war es auch schon vor dem Krieg. „In Deutschland gilt als Mutter, wer das Kind zur Welt gebracht hat“, erklärt Oldenburger. Also die Leihmutter. Auch wenn das Kind genetisch das der Wunschmutter ist, weil die befruchtete Eizelle von ihr stammt und der Leihmutter per Embryotransfer eingesetzt wurde. Die Wunschmutter musste das Kind dann nachträglich in Deutschland adoptieren. Erst 2021 sei erreicht worden, dass dies durch eine gerichtliche Entscheidung in der Ukraine umgangen werden könne. „Das ist jetzt hinfällig“, sagt der Anwalt – im Krieg kämen sie nicht an die Gerichts­entscheidungen. Es ist wieder eine Adoption nötig.

In Deutschland gilt als Mutter, wer das Kind zur Welt gebracht hat.

Marko Oldenburger,

Anwalt

Doch warum können die Paare die Leihmutter nicht nach Deutschland holen? Manche tun das, sagt Oldenburger. „Aber die Agenturen in der Ukraine machen Druck, dass sie im Land bleiben.“ Über den Grund kann er nur spekulieren. Er glaubt, dass sie nicht wollten, dass Interna aus den Verträgen an die Öffentlichkeit gerieten.

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Was passiert, wenn das Kind in Deutschland auf die Welt kommt?

Bringt eine geflüchtete Leihmutter dennoch das Kind in Deutschland zur Welt, kann der Vater anerkannt werden und die Wunschmutter das Kind adoptieren – wenn die Leihmutter es zur Adoption freigibt. Aus Sicht der Leihmutter aber könne es problematisch werden, wenn die Wunschmutter das Kind doch nicht adoptiere, weil sie dann rechtlich die Mutter sei, so Oldenburger. In der Ukraine ist die Leihmutter durch die Rechtslage von mütterlichen Pflichten entbunden und die Wunscheltern sind, zumindest auf dem Papier, verpflichtet, das Kind abzuholen.

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