Ampel beschließt neue Corona-Regeln

„Ich sehe keinen Anlass zur Panik“: Wiesn-Chef glaubt nicht an Maskenpflicht auf dem Oktoberfest

Feiern wie früher: Das sollte dieses Jahr bei der Wiesn wieder möglich sein. Doch ändert das neue Infektionsschutzgesetz daran nun etwas (Archivbild aus 2018)?

Feiern wie früher: Das sollte dieses Jahr bei der Wiesn wieder möglich sein. Doch ändert das neue Infektionsschutzgesetz daran nun etwas (Archivbild aus 2018)?

München. Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Die Länder sollen vom 1. Oktober bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen auch Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Doch was bedeutet das für die Wiesn, die zwar bereits am 17. September startet, aber bis zum 3. Oktober andauert? Muss dann die letzten drei Tage im Zelt Maske getragen werden?

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Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner mahnt in dem Zusammenhang gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zu Gelassenheit, solange nichts beschlossen wurde: „Bis dato wurde keine Maskenpflicht in Innenräumen in Bayern verordnet und es fällt mir mit Blick auf die heutigen Inzidenzen schwer zu glauben, dass eine Maskenpflicht bis zum 1. Oktober eingeführt wird und das Oktoberfest betrifft“, sagt er. Dazu bedürfe es seiner Meinung nach eine wesentliche Verschlechterung der Corona-Lage in den nächsten drei Wochen. „Ich sehe keinen Anlass zur Panik.“

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner ruft zu Gelassenheit auf.

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner ruft zu Gelassenheit auf.

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Eine Maskenpflicht wäre kein Anlass, das Oktoberfest abzusagen.

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner

Der Wiesn-Chef bekräftigt außerdem: „Eine Maskenpflicht wäre kein Anlass, das Oktoberfest abzusagen.“ Zumal sie sowieso nur die letzten drei Tage des größten Volksfestes der Welt betreffen würde. Dazu, dass laut dem Entwurf eine mögliche Maskenpflicht zwingendermaßen nicht für Frischgetestete gelten soll, sagt er: „Für die Kontrolle von Tests ist die Wiesn mit ihrer Größe nicht geeignet.“ Die Kontrolle einer Maskenpflicht sei da wesentlich einfacher – sei doch offensichtlich, wenn jemand keine Maske trage. „Eine Maskenpflicht auf der Wiesn wäre handhabbar, auch wenn ich sie mir nicht wünsche“, sagt Baumgärtner. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat eine ähnliche Meinung zu der Ausnahme für Getestete: „Es ist aber falsch, dass es bei einer zwingenden Ausnahme für Getestete von der Maskenpflicht bleiben soll. Solche Ausnahmen sind in der Praxis kaum umsetzbar. Die Gastwirte und Veranstalter können im laufenden Geschäft kaum kontrollieren, wer nun eine Maske tragen muss und wer nicht“, sagt er laut einer Mitteilung vom Mittwoch.

Bayerns Gesundheitsminister: „Gibt keine ‚Lex-Lauterbach‘, wonach alle Maßnahmen ergriffen werden müssen“

Und unter welchen Bedingungen könnte in Bayern ab Oktober eine Maskenpflicht in Innenräumen eingeführt werden? „Wann wir welche Maßnahmen ergreifen, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage ab“, teilt Holetschek dem RND dazu mit. In dem Zusammenhang äußert er auch Kritik am Entwurf des Ampelkabinetts: „Der Bund gibt den Ländern jetzt einen Werkzeugkasten an die Hand mit Maßnahmen, die ergriffen werden können. Aber der Bund hat trotz vielfacher Hinweise aus den Ländern darauf verzichtet, den Ländern Orientierung zu geben.“ Es gehe darum, zu bewerten, wie die unterschiedlichen Parameter wie 7-Tage-Inzidenz, Hospitalisierungsinzidenz, Abwassermonitoring und RKI-Surveillance untereinander gewichtet werden und wie sie zueinander im Verhältnis stehen.

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern.

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern.

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„Eine klare Definition ist wichtig, damit die Länder eine einheitliche Orientierung haben, wie sie im Herbst und Winter auf die Corona-Lage reagieren können“, fordert Holetschek. Daher wünsche er sich, dass das Infektionsschutzgesetz in der Hinsicht nochmal nachgeschärft werde. Und betont aber auch: „Es gibt keine ‚Lex-Lauterbach‘, wonach alle Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, ergriffen werden müssen, und schon gar nicht automatisch ab dem 1. Oktober.“

Der vom Kabinett gebilligte Entwurf für das Infektionsschutzgesetz geht zunächst in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

mit dpa

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