Discounter führt wegen Hamsterkäufen Regel ein: kein Öl für Kinder unter 18
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Drohende Lieferengpässe und steigende Energie- und Lebensmittelpreise aufgrund des Krieges gegen die Ukraine sorgen derzeit in vielen Supermärkten für Hamsterkäufe.
© Quelle: Sven Hoppe/dpa
Norderstedt. Drohende Lieferengpässe und steigende Energie- und Lebensmittelpreise aufgrund des Krieges gegen die Ukraine sorgen derzeit in vielen Supermärkten für Hamsterkäufe bei den Kundinnen und Kunden. Besonders beliebtes Warengut: Sonnenblumenöl. Die Konsequenz, die viele Supermärkte und Discounter aus dieser Begehrlichkeit ziehen: Pro Haushalt darf häufig nur noch eine Flasche Sonnenblumenöl pro Einkauf aufs Warenband gelegt werden.
Speiseöl nur gegen Vorlage des Personalausweises
Doch weil offenbar mehrere Kunden versucht hatten, gegen diese Auflage zu verstoßen, führte eine Lidl-Filiale in Norderstedt im Süden Schleswig-Holsteins eine drastische Maßnahme ein. Medienberichten zufolge sollen nämlich mehrere Kunden zuvor versucht haben, ihre Kinder einzeln an die Kassen zu schicken, um so bei einem Einkauf mehrere Flaschen Öl zu ergattern. Als Reaktion führte die Filiale ein Verkaufsverbot für Sonnenblumenöl für Personen unter 18 Jahren ein. Bedeutet: Neben altersbeschränkten Waren wie Alkohol und Zigaretten sollen auch Speiseöl nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises ausgehändigt und Familien daran gehindert werden, ihre Kinder zum Hamsterkauf zu benutzen.
Konzern entschuldigt sich für Unannehmlichkeiten
In den sozialen Medien verbreitete sich die Maßnahme der Discounterfiliale schnell – mit gemischten Reaktionen. Viele Kundinnen und Kunden zeigten sich empört über die drastische Regel, andere äußerten aber auch Kritik am Hamstern. Die überwiegende Mehrheit sprach sich jedoch klar gegen die kuriose Maßnahme aus und äußerte scharfe Kritik in den sozialen Medien. Der Lidl-Konzern reagierte und kippte die Maßnahme daraufhin wieder. Wie die „Morgenpost“ berichtet, hat das Unternehmen bereits Stellung bezogen. Das Missverständnis sei umgehend geregelt worden: „Wir bitten unsere Kunden um Verständnis und möchten uns für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.“ Eine Anfrage des RND ließ Lidl zunächst unbeantwortet.
RND/liz
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