Einschätzungen des Kirchenrechtlers Thomas Schüller

Papst Benedikt XVI.: Großartiger Autor, aber kein Aufklärer

Der ehemalige Papst Benedikt XVI. im Petersdom 2006

Der ehemalige Papst Benedikt XVI. im Petersdom 2006

Münster. Papst Benedikt XVI. wird nach Überzeugung des Kirchenrechtlers Thomas Schüller vor allem durch seinen freiwilligen Rücktritt vom Papstamt 2013 in Erinnerung bleiben. „Damit hat er das Papstamt im guten Sinn entmystifiziert, menschlich wieder lebbar gemacht und seiner Kirche angesichts seiner abnehmenden Kräfte einen klugen Dienst erwiesen“, sagte Schüller, Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Münster, der Deutschen Presse-Agentur.

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Zudem habe Benedikt lange vor seiner Wahl zum Papst als Professor Joseph Ratzinger einige theologisch großartige Bücher geschrieben wie die „Einführung in das Christentum“. Zudem habe er sich Verdienste als Berater des einflussreichen Kölner Kardinals Josef Frings beim Zweiten Vatikanischen Konzil von 1962 bis 1965 erworben. Dieses Konzil reformierte damals die katholische Kirche.

Schüller übte aber auch Kritik. Benedikts Theologie sei „sehr belastet gewesen von einer augustinisch-platonischen Sicht auf die Welt, mit der Ratzinger immer gefremdelt hat“. Die Aufklärung und die neuzeitliche Hinwendung zu freien Gesellschaften habe er nie vollzogen und stattdessen für die Kirche das Programm der Weltflucht ausgerufen. Es sei deshalb unzutreffend, wenn ihn seine Fans als „Mozart der Theologie“ bezeichneten.

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Papst Benedikt XVI. gestorben

Fast zehn Jahre ist der spektakuläre Rücktritt von Papst Benedikt XVI. her, den er mit nachlassenden Kräften begründete.

Um sein kirchenpolitisches Wirken abschließend zu beurteilen, sei es jetzt noch zu früh. „Erst mit einem Abstand von mindestens 60 Jahren nach seinem Tod, wo auch erst die vatikanischen Archive geöffnet werden, wird man vor allem beim Thema Missbrauch sehen können, ob er als Erzbischof von München-Freising, dann als Präfekt der Glaubenskongregation und dann die wenigen Jahre als Papst tatsächlich das Thema Missbrauch tatkräftig angepackt und entsprechend dessen Bearbeitung möglich gemacht hat.“ Seit der Veröffentlichung des Münchener Gutachtens Anfang dieses Jahres seien berechtige Zweifel daran angebracht.

RND/dpa

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