Angehörige des El-Zain-Clans in Düsseldorf wegen Geiselnahme verurteilt

Ein Richter hält ein Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand. (Symbolbild)

Ein Richter hält ein Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand. (Symbolbild)

Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat fünf Angehörige des berüchtigten Al-Zain-Clans zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und siebeneinhalb Jahren verurteilt. Die Männer im Alter zwischen 25 und 58 Jahren wurden in wechselnder Beteiligung wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Raubes und besonders schwerer räuberischer Erpressung schuldig gesprochen.

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Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Männer vor vier Jahren einen niederländischen Autohändler beim Verkauf eines Rolls Royce zunächst betrogen und ihn Monate später in Venlo verprügelt, entführt, mit seiner Erschießung gedroht und ausgeraubt hatten.

Brutale Geiselnahme von Kameras aufgezeichnet

Die Richterin kritisierte bei der Urteilsverkündung am Dienstag die „Amtshilfe“ der niederländischen Justiz. Zunächst sei diese äußerst bereit gewesen, den Fall an die deutschen Behörden abzugeben - „dann hat ihre Unterstützung rapide abgenommen“.

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Die Strafkammer konnte sich bei dem Urteil nicht nur auf die Aussage des Opfers stützen: Die brutale Geiselnahme und deren Vorbereitung waren damals von Überwachungskameras aufgezeichnet worden, wie die Richterin ausführte.

Die Angeklagten hätten Luxusautos im Internet zum Kauf angeboten, die sie gar nicht besaßen. Ihr Ziel sei gewesen, potenzielle Interessenten um ihr Geld zu bringen. So wollte der Händler aus Venlo im April 2017 den angebotenen Rolls Royce kaufen und überwies dafür knapp 100.000 Euro auf das Konto einer Briefkastenfirma.

Nach dem Scheitern zahlreicher Versuche, den Wagen zu bekommen, erstattete er im Mai 2017 Anzeige. Monate später wurde er auf einen Parkplatz bei Venlo gelockt und nach Solingen entführt. Dem Familienvater sei gedroht worden, seinem Sohn etwas anzutun, falls er nicht weitere 100.000 Euro zahle. Die Verteidiger kündigten an, das noch nicht rechtskräftige Urteil anzufechten.

RND/dpa

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