19-Jährige bewundert Serienkiller: zwölf Jahre Haft für Mord aus Mordlust

Die 19-Jährige sitzt im Landgericht Bamberg auf der Anklagebank.

Die 19-Jährige sitzt im Landgericht Bamberg auf der Anklagebank.

Bamberg. Sie bewundert einen US-amerikanischen Serienkiller - jetzt ist eine 19-Jährige selbst verurteilte Mörderin. Nach Ansicht des Landgerichts Bamberg tötete sie einen 39-Jährigen aus Mordlust: „Dass jemand nur, weil er sehen will, wie jemand stirbt, einen anderen umbringt - das ist eine echte Ausnahme“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Sie wurde zu einer Jugendstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

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Als der 39-Jährige am Abend des 1. Mai 2021 auf dem Weg zum Treffpunkt im oberfränkischen Landkreis Forchheim ist, muss er davon ausgehen, dass er gleich Sex mit der damals 18-Jährigen haben wird. Doch die recherchiert währenddessen im Internet nach Möglichkeiten, einen Menschen umzubringen - so wird es die Staatsanwaltschaft später rekonstruieren. „Er hat Zeit und er hat ein Auto. Das besiegelt sein Schicksal“, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch.

Denn die zur Tatzeit 18-Jährige wählte ihr Opfer offenbar völlig zufällig aus. Mit mehr als 200 Männern hatte sie unter dem Alias „Domina Cherry“ demnach auf Dating-Plattformen Kontakt - mit dem 39-Jährigen klappte es eben als Erstes mit einem Treffen.

Frau wollte in die Fußstapfen des „Night Stalker“ treten

Den Plan, Männer umzubringen, hatte sie laut Staatsanwaltschaft da schon längst gefasst. Sie hatte sich wenige Tage vorher ein Messer besorgt, im Freundeskreis sprach sie davon, töten zu wollen. Laut Staatsanwaltschaft bewundert die Deutsche den US-amerikanischen Serienmörder Richard Ramirez. Der „Night Stalker“ genannte Killer wurde 1989 wegen dreizehn Morden zum Tode verurteilt und starb 2013 an natürlichen Ursachen in Haft. Die Frau habe in seine Fußstapfen treten wollen, indem sie wahllos ausgewählte Menschen tötet.

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Auf einem Feldweg ließ sie den 39-Jährigen das Auto stoppen und stach ihm unvermittelt mit dem Messer in den Hals. Es kam noch zum Handgemenge. Er flüchtete, kollabierte an einer nahen Bundesstraße und starb drei Wochen später im Krankenhaus.

Ihr Lebenslauf sei von ungünstigen Umständen geprägt, sagte der Richter. Die Eltern trennten sich, sie zog mehrfach um, betrieb „quasi Schulverweigerung“. Eine Ausbildung fing sie nie an. Im Prozess habe sie eine „selten gesehene emotionale Kälte“ gezeigt, sagte der Richter. Sie hat demnach an eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Typ Borderline, ist aber schuldfähig.

Das Urteil nahm sie ohne äußere Regung hin, im Fragebogen eines Gutachters hatte sie angegeben: „Ich tu gerne auf stark und kühl, aber eigentlich bin ich sehr zerbrechlich und emotional.“ Wenn sie alleine sei, denke sie zu viel nach und sei in ihrer „eigenen Welt“. Den Satz „Ich brauche ...“ vervollständigte sie mit „... eine Umarmung“.

Sicherungsverwahrung bleibt Option

„Mitleid oder irgendeine Form des Mitgefühls mit dem armen Mann war bei der Angeklagten nicht feststellbar“, sagte der Staatsanwalt. Erst als im Prozess eine Sicherungsverwahrung zur Sprache kam, änderte sie demnach ihr Verhalten. Als Verteidigungsstrategie verbuchte die Anklagebehörde letztlich Vorwürfe, die sie ihrem Ex-Freund machte: Der habe sie vergewaltigt und Nacktbilder von ihr verbreitet. Die „toxische Beziehung“ war kurz vor der Tat in die Brüche gegangen. Es habe aber keine Nachweise gegeben, dass Bilder gegen ihren Willen verbreitet wurden oder es nicht einvernehmlichen Sex gab.

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Auch der Jugendliche ahnte, dass seine Ex gefährlich sein könnte. Als er seine Sachen holte, brachte er zur Sicherheit Freunde mit, die draußen warteten. Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau tatsächlich überlegt haben, wie sie ihn bei der Gelegenheit töten könnte.

Die Strafe wird sie in einer sozialtherapeutischen Anstalt in einem Gefängnis verbüßen. Außerdem bleibt die Sicherungsverwahrung vorbehalten. Diese kann also - abhängig von ihrem Verhalten in Haft - danach noch verhängt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RND/dpa

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