Niederlage für Freistaat Sachsen im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe
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Insgesamt fünf jungen Männer sollen direkt an dem Diebstahl der Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten aus dem 17. und 18. Jahrhundert beteiligt gewesen sein.
© Quelle: imago images/Max Stein
Dresden. Im Prozess zum Dresdner Juwelendiebstahl hat das zuständige Landgericht den Freistaat Sachsen als Nebenkläger abgelehnt. Das Gericht habe festgestellt, dass „kein besonderes Bedürfnis zur Wahrnehmung der Interessen des Freistaates als Nebenkläger bestehe“, teilten die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) am Mittwoch mit. Die Kunstsammlungen, aus deren Historischem Grünen Gewölbe 2019 die Juwelen gestohlen wurden, bedauerten die Entscheidung.
Der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar, hieß es. Von weiteren Äußerungen sehen die SKD nach eigenen Angaben „aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz und dem laufenden Verfahren“ ab.
Der Prozess vor dem Landgericht Dresden hatte am 28. Januar mehr als zwei Jahre nach dem Juwelendiebstahl begonnen. Angeklagt sind sechs Männer im Alter von 22 bis 28 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Bandendiebstahl, schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vor.
Zu Prozessbeginn hatten die Verteidiger erklärt, sie seien nicht damit einverstanden, dass der Freistaat Sachsen als Vertreter der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden an dem Prozess als Nebenkläger teilnimmt. Der Antrag sei nur wenige Tage vor der Hauptverhandlung gestellt worden. Ohne Rücksprache mit den Angeklagten sei Akteneinsicht gewährt worden. Das sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung der Angeklagten, hieß es.
Laut Anklage sollen die mutmaßlichen Täter am 25. November 2019 innerhalb weniger Minuten aus dem Grünen Gewölbe 21 Schmuckstücke mit 4.300 Diamanten und Brillanten gestohlen haben. Von der auf 113 Millionen Euro taxierten Beute fehlt bislang jede Spur.
RND/epd