Mutmaßliches IS-Mitglied angeklagt: Hat die Frau ihr Kleinkind zu einer Steinigung mitgenommen?

Die Frau wird in Celle angeklagt. (Symbolbild)

Die Frau wird in Celle angeklagt. (Symbolbild)

Karlsruhe/Celle. Wegen mehrerer Vergehen für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat die Bundesanwaltschaft eine Frau vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle angeklagt. Sie wirft der Deutschen unter anderem vor, ihre Kinder im Sinne der radikal-islamistischen Lehre erzogen und eine 16-Jährige überredet zu haben, sich dem IS anzuschließen. Anfang Dezember 2014 seien die beiden nach Syrien gereist, teilte die Behörde am Freitag mit.

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Die Angeklagte habe ihre damals vier Jahre alte Tochter gegen den Willen des Vaters mitgenommen. Als das Kind sechs Jahre alt war, habe sie es zu der Steinigung einer Frau mitgenommen und ihm Videos von Hinrichtungen gezeigt. Die Frau heiratete den Vorwürfen zufolge nacheinander mehrere IS-Mitglieder nach islamischem Ritus und kümmerte sich um den Haushalt, damit sie an Kämpfen teilnehmen konnten. In Syrien gebar sie laut Bundesanwaltschaft zwei Söhne.

An der Versklavung der jesidischen Bevölkerung beteiligt

Zudem habe sich die Frau im Haushalt eines Sklavenhändlers an der Versklavung der jesidischen Bevölkerung beteiligt und ihre ideologische Gesinnung offen via Twitter kundgetan, teilte die Behörde mit Sitz in Karlsruhe weiter mit. So habe sie über den Kurznachrichtendienst unter anderem die Anschläge des IS am 14. Juli 2016 in Nizza und am 18. Juli 2016 in Würzburg befürwortet.

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Die Beschuldigte wurde den Angaben nach Anfang 2019 in Syrien gefangen genommen und mit ihren Kindern in zwei kurdischen Lagern untergebracht. Am 7. Oktober vergangenen Jahres sei sie bei der Einreise über den Frankfurter Flughafen festgenommen worden und seither in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet unter anderem auf Mitgliedschaft in und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Anwerbung von Mitgliedern, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es einen Prozess ansetzt.

RND/dpa

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