Prozess um Tod von George Floyd: Richter lässt weiteren Anklagepunkt zu
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/BVX4GDNQDFFO3CY6BMMYJWQD74.jpeg)
Das Standbild eines Videos zeigt Derek Chauvin (r), früherer Polizist und Hauptangeklagter im Mordprozess nach der Tötung von George Floyd, und sein Anwalt Eric Nelson (l).
© Quelle: Uncredited/Court TV Pool/AP/dpa
Minneapolis. Im Prozess um den Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz im US-Bundesstaat Minnesota hat der Richter Peter Cahill am Donnerstag einen weiteren Anklagepunkt gegen den Ex-Polizisten Derek Chauvin zugelassen. Der Vorwurf lautet auf Mord dritten Grades.
Cahill hatte ursprünglich einen Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, Chauvin auch Mord dritten Grades zur Last zu legen. Darauf stehen 25 Jahre Haft. Nach Entscheidungen eines Berufungsgerichts am Freitag und des obersten Gerichts des Bundesstaats gab der Richter dem Antrag am Donnerstag jedoch statt.
George Floyd starb bei brutaler Festnahme
Der 46-jährige Floyd war am 25. Mai 2020 in Minneapolis bei einer brutalen Festnahme ums Leben gekommen. Die Polizeibeamten drückten ihn auf der Straße zu Boden, der weiße Beamte Chauvin drückte sein Knie rund acht Minuten lang in Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und starb.
Chauvin, der nach dem Vorfall entlassen worden war und später auf Kaution freikam, muss sich auch wegen Mordes zweiten Grades ohne Vorsatz vor Gericht verantworten. Darauf stehen bis zu 40 Jahre Haft. Nach deutschem Recht entspräche dieser Anklagepunkt eher dem Totschlag. Chauvin wird zudem Totschlag zweiten Grades vorgeworfen, was mit zusätzlich 10 Jahren Haft geahndet werden könnte.
RND/dpa/AP