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Autounfall mit sieben Toten

Mutmaßlicher Todesfahrer von Bad Langensalza hatte 1,3 Promille im Blut

Thüringen, Bad Langensalza: Ein ausgebrannter Pkw und ein weiteres verunfalltes Fahrzeug stehen an der Unfallstelle auf der B247. Der mutmaßliche Todesfahrer von Bad Langensalza hatte 1,3 Promille im Blut. Damit sei er „absolut fahruntüchtig“ gewesen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.

Thüringen, Bad Langensalza: Ein ausgebrannter Pkw und ein weiteres verunfalltes Fahrzeug stehen an der Unfallstelle auf der B247. Der mutmaßliche Todesfahrer von Bad Langensalza hatte 1,3 Promille im Blut. Damit sei er „absolut fahruntüchtig“ gewesen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.

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Mühlhausen/Bad Langensalza. Der mutmaßliche Todesfahrer von Bad Langensalza in Thüringen hatte 1,3 Promille im Blut. Damit sei er „absolut fahruntüchtig“ gewesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Dirk Germerodt, am Donnerstag auf Anfrage. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Gegen den 34-Jährigen werde wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen ermittelt. Er schwebe inzwischen nicht mehr in Lebensgefahr, sei bislang aber noch nicht vernommen worden.

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Bei dem Unfall waren Anfang April sieben Menschen ums Leben gekommen - darunter auch fünf Jugendliche im Alter von 19 Jahren. Auf der Ortsumgehung von Bad Langensalza war ein Auto in den Gegenverkehr geraten und mit zwei Wagen zusammengeprallt. Diese gingen sofort in Flammen auf und brannten aus. Laut Staatsanwaltschaft steht das Gutachten des Sachverständigen noch aus.

Der 34 Jährige hatte sich laut Staatsanwaltschaft nicht nur betrunken hinter das Steuer gesetzt, sondern war auch nicht im Besitz eines Führerscheins. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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Bereits kurz nach dem Unfall sprach sich Thüringens Innenminister, Georg Maier, gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ für strengere Promillegrenzen im Verkehr aus: „Alkohol ist immer wieder die Ursache für besonders schwere Unfälle. Ich spreche mich deshalb für eine Absenkung der Promillegrenze auf 0,0 aus“. Aktuell gilt nur für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren eine Promillegrenze von 0,0. Für alle anderen Autofahrer ist das Lenken eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich ab einem Promillewert von 0,5 verboten und gilt als eine Ordnungswidrigkeit.

RND/dpa

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