Virusinfektion beim Sex im Auto: Kfz-Versicherung soll 5,2 Millionen Dollar zahlen
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Das Logo des US-Versicherungsunternehmens Geico.
© Quelle: picture alliance / ZUMAPRESS.com
Eine Frau aus dem US-Staat Missouri hat 5,2 Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen bekommen, nachdem sie sich beim Geschlechtsverkehr im Auto mit einer sexuell übertragbaren Krankheit infiziert hat. Allerdings soll die Summe nicht ihr Partner zahlen, sondern dessen Kfz-Versicherung, wie unter anderem der Sender CNN unter Verweis auf Gerichtsdokumente berichtet.
Die Frau gibt demnach an, sich Ende 2017 beim Sex mit ihrem Partner in dessen Fahrzeug mit Humanen Papillomviren (HPV) infiziert zu haben. HP-Viren können Genitalwarzen verursachen, einige Virustypen sind zudem an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt.
Im Februar 2021 wandte sich die Frau direkt an das Versicherungsunternehmen Geico und forderte eine Million Dollar mit der Begründung, ihr Sexualpartner habe sie über seine Infizierung mit HPV nicht informiert und nicht entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Die Kfz-Versicherungspolice würde den Schaden durch die entstandenen Verletzungen und Verluste abdecken. Geico lehnte den Schadensantrag und auch ein Vergleichsangebot allerdings ab, heißt es weiter.
Noch ist unklar, ob die Frau das Geld bekommt
Ein Schiedsgericht, das sich in der Folge mit dem Fall befasste, kam laut CNN nun zu dem Ergebnis, dass „sexuelle Aktivitäten im versicherten Auto stattfanden“, die „direkt verursacht oder direkt dazu beigetragen haben“, dass sich die Frau mit HPV infizierte. 5,2 Millionen Dollar seien eine angemessene Entschädigung für medizinische Ausgaben sowie für „bereits entstandene sowie künftige psychische und physische Schmerzen“.
Während einer folgenden Berufungsverhandlung argumentierte Geico, das Schiedsgericht habe dem Unternehmen keine vernünftige Chance gegeben, sich gegen die Forderungen der Frau zu verteidigen. In dieser Woche wurde die Berufung allerdings abgelehnt.
Ob die Frau das Geld tatsächlich von der Versicherung bekommt, steht aber noch nicht fest. Laut „Washington Post“ geht Geico jetzt vor einem Bundesgericht gegen das Urteil vor und begründet die Ablehnung damit, dass der Schadensfall nicht durch die Versicherungspolice abgedeckt sei.
RND/seb
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