Täter war schizophren

85-Jährige brutal vergewaltigt: Täter zehn Jahre in Haft und in die Psychiatrie

Das Gericht hat den Täter jetzt zu mehr als zehn Jahren Haft und der Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt.

Das Gericht hat den Täter jetzt zu mehr als zehn Jahren Haft und der Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt.

Ravensburg. Nach der Vergewaltigung einer 85-Jährigen in Oberschwaben ist am Freitag ein Mann am Landgericht Ravensburg zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem an, den 31-Jährigen in einer Psychiatrie unterzubringen. Ein Gutachter hatte ihm eine Schizophrenie-Erkrankung bescheinigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der 31 Jahre alte Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Mitte März die Tat gestanden. Er wurde deshalb wegen eines besonders schweren Falls der Vergewaltigung und versuchten Mordes verurteilt, dazu kam sexuelle Belästigung von zwei Frauen im Alter von 75 und 64 Jahren kurz nach der Vergewaltigung.

Die 85-Jährige war nach ihrer morgendlichen Spazierrunde schon fast wieder zu Hause, als der junge Mann sie unvermutet angriff. Durch ein dichtes Gebüsch stieß er die Seniorin im oberschwäbischen Weingarten an einem Samstag im August 2021 einen Abhang hinab, schlug sie bewusstlos, vergewaltigte sie und ließ sie dann mit lebensgefährlichen Verletzungen liegen. Nur weil eine Passantin später ihre Hilferufe hörte, überlebte die 85-Jährige.

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Dem Angeklagten sei es am Tag der Tat darum gegangen, „Sex zu haben, egal zu welchem Preis und mit wem“, sagte der Vorsitzende Richter Veiko Böhm. Das zeigten Online-Nachrichten des Mannes aus der vorangegangenen Nacht und Zeugenaussagen. Letztlich habe er deshalb „eine x-beliebige, wildfremde Rentnerin“ brutal vergewaltigt.

Zur Frage, welche Rolle die Schizophrenie des Mannes bei der Tat spielte, hatte es vor Gericht unterschiedliche Auffassungen gegeben. Der Anwalt der 85-jährigen Nebenklägerin hatte lebenslange Haft im Gefängnis gefordert, weil die von einem Gutachter bescheinigte Erkrankung nicht die Ursache für die Vergewaltigung gewesen sei.

„Ihr Primärbedürfnis war nicht, sich einen Verfolger vom Hals zu halten“, sagte der Anwalt. „Sie wollten um jeden Preis Sex haben.“ Der Angeklagte hatte die Taten zum Prozessauftakt Mitte März gestanden, aber kein Motiv genannt. Der Mann mit deutscher und brasilianischer Staatsbürgerschaft hatte nach Auffassung des Gerichts seit 2016 keinen festen Wohnsitz mehr und konsumierte regelmäßig größere Mengen Amphetamine, Marihuana und Alkohol.

Schizophrenie-Erkrankung

Seit diesem Zeitpunkt habe der Mann zudem unter einer andauernden Schizophrenie-Erkrankung gelitten, sagte Richter Böhm. Zwar habe der Angeklagte bei der Vergewaltigung „genau gewusst, was er tat“. Durch seine Erkrankung sei er aber „extrem enthemmt“ gewesen.

Dass die Krankheit vor Gericht nur vorgespielt gewesen sein könnte, sei schwer vorstellbar, betonte Böhm. In der Befragung habe man dem Angeklagten vielmehr „aus der Nase ziehen“ müssen, dass er zeitweise Essen und Trinken verweigerte, weil er fürchtete, dass „was damit nicht stimmt“. Zudem hatte sich der 31-Jährige selbst verletzt, weil er Angst hatte, einen Chip eingepflanzt bekommen zu haben.

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Angesichts der Brutalität der Tat verstehe er die Forderung nach einer lebenslänglichen Haftstrafe, sagte Böhm. „Wir müssen den Angeklagten aber trotzdem so behandeln wie alle anderen Angeklagten.“ Es gehe auch darum, ein Urteil zu fällen, das einer Prüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe standhalten würde.

Unterbringung in Psychiatrie

Zudem biete die Unterbringung einer geschlossenen Psychiatrie den bestmöglichen Schutz für die Menschen in der Region, betonte der Richter. „Gerade ältere Frauen in Weingarten und Ravensburg müssen sich keine Sorgen machen, weil der Angeklagte erst wieder rauskommt, wenn er nach ärztlicher und gerichtlicher Überzeugung keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.“

Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Plädoyer der Verteidigung. Der Anwalt des 31-Jährigen hatte betont, es handle sich bei dem Mann um einen Kranken. Auch die Staatsanwaltschaft hatte eine Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert, allerdings bei lebenslanger Haftstrafe. Der Anwalt der 85-jährigen Nebenklägerin hatte dagegen betont, der Mann habe die Tat geplant und nicht wegen seiner Schizophrenie, sondern zu seiner sexuellen Befriedigung begangen. Er hatte deshalb lebenslange Haft im Gefängnis gefordert.

RND/dpa

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