Laut schriftlicher VerteidigungLaut schriftlicher Verteidigung
Boris Johnson, ehemaliger britischer Premierminister, hat eingeräumt, falsche Angaben zur „Partygate“-Affäre gemacht zu haben – aber nicht mit Absicht. Laut Johnson könne der zuständige Ausschuss keine Beweise vorlegen, dass er das Parlament vorsetzlich belogen habe.