Verhandlung seit Mai 2021

Anschlagspläne gegen Politiker: Franco A. muss für fünf Jahre und sechs Monate in Haft

Der Angeklagte Franco A. steht hinter der Anklagebank im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main (Archivbild).

Der Angeklagte Franco A. steht hinter der Anklagebank im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main (Archivbild).

Frankfurt/Main. Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. ist an diesem Freitag ein Urteil gefallen. Der 33-Jährige musste sich seit Mai 2021 vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unter anderem wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat verantworten.

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Das Gericht sprach Franco A. schuldig wegen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten. Daneben legte es ihm das unerlaubte Führen von Schusswaffen und Munition zur Last, den unerlaubten Umgang mit Sprengstoff und zweifachen Betrug. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Strafmaß beträgt fünf Jahre und sechs Monate. Drei Monate der Haft gelten als schon vollstreckt (AZ: 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17). Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Anklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Prozess in Frankfurt: Ex-Bundeswehroffizier Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
08.07.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Der Angeklagte Franco A. kommt mit Handschellen in den Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main. Die Bundesanwaltschaft wirft dem ehemaligen Oberleutnant der Bundeswehr die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat vor. Der Angeklagte soll aus rechtsextremistischen Motiven Anschläge auf Politiker und Künstler geplant zu haben. Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Frankfurt gab er sich vor einigen Jahren als syrischer Flüchtling aus und plante eine schwere staatsgefährdende Straftat.

Der Fall hatte über das Verfahren hinaus große Wellen geschlagen. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte bereits im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei „ein rechtsradikaler Terrorist“, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin. Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt - der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat - und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

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Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte - trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Franco A. bestreitet die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.

Lücken und ungeklärte Fragen

Der Prozess habe zwar „die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats im Einsatz gegen Rechtsterroristen und ihre mörderischen Anschlagspläne“ gezeigt, sagte der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Deutschen Presse-Agentur. Dennoch blieben Lücken und ungeklärte Fragen. „Die zahlreichen Waffen, die Todeslisten und der enge Kontakt zu weiteren Rechtsextremisten bis tief in die völkische Szene sprechen dafür, dass Franco A. kein verwirrter Einzeltäter, sondern Teil einer rechtsextremen und gewaltbereiten Gruppe war.“ Emmerich mahnte weitere Nachforschungen an.

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Im Zuge der Ermittlungen im Fall Franco A. stieß die Polizei auf Chatgruppen, in denen teilweise rechtsextremistische Inhalte geteilt wurden. Daraus ergaben sich weitere Ermittlungsverfahren, etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Der Militärische Abschirmdienst, der unter anderem dafür verantwortlich ist, dass bei der Bundeswehr keine Extremisten arbeiten und damit Zugang zu Waffen haben, wurde reformiert. In die Kritik geriet damals auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), bei dem Franco A. trotz seiner fehlenden Sprachkenntnisse als Syrer durchging.

RND/dpa/epd

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