Landesschiedsgericht: Boris Palmer soll Grünen-Mitgliedschaft bis Ende 2023 ruhen lassen

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen, soll bis Ende 2023 seine Grünen-Mitgliedschaft ruhen lassen.

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen, soll bis Ende 2023 seine Grünen-Mitgliedschaft ruhen lassen.

Stuttgart. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer soll seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende des Jahres 2023 ruhen lassen. Diesen Vorschlag machte das Landesschiedsgericht nach der mündlichen Verhandlung im Parteiausschlussverfahren gegen Palmer am Samstag in Stuttgart, wie ein Sprecher mitteilte. Außerdem sollen Palmer und die Grünen im Jahr 2023 Gespräche darüber aufnehmen, wie der Politiker kontroverse innerparteiliche Meinungen in Zukunft äußern könnte - unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Damit das Verfahren erledigt sei, müssen allerdings beide Seiten dem Vorschlag bis zum 16. Mai zustimmen. Wenn mindestens eine der beiden Parteien dem Vorschlag nicht zustimmen sollte, müsse sich wieder das Landesschiedsgericht mit dem Verfahren beschäftigen, sagte der Sprecher.

Palmers Anwalt zufrieden nach Anhörung

Palmers Anwalt Rezzo Schlauch sagte nach der Anhörung, dass das Schiedsgericht die Verhandlung sehr gut und mit hoher Sachkompetenz geführt habe. „Man kann es sich eigentlich nicht besser, nicht professioneller, nicht seriöser wünschen.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Auf einem Landesparteitag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Tübinger Rathauschef einzuleiten. Im November hatte der Landesvorstand der Grünen den Parteiausschluss des 49-Jährigen dann auch beantragt.

Das Verfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken