Soll Hartz-IV-System ablösen

Bürgergeld: CDU-Chef Merz sieht Pläne der Ampel kritisch

Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU, spricht im Innenhof von Kloster Banz auf einer Pressekonferenz.

Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU, spricht im Innenhof von Kloster Banz auf einer Pressekonferenz.

Frankfurt a.M., Köln. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sich kritisch zu den Plänen der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes als Ersatz für bisherige Hartz-IV-Leistungen geäußert. „Ich bin sehr gespannt, ob es überhaupt noch irgendwelche Anreize gibt, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren“, sagte Merz am Donnerstag am Rande der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Merz ist Vorsitzender der gemeinsamen Bundestagsfraktion von CSU und CDU und war im oberfränkischen Kloster Banz von den bayerischen Unions-Abgeordneten mit Beifall empfangen worden.

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Es müsse abgewartet werden, wie der Koalitionspartner FDP zu den Vorschlägen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stehe und wie die Vorschläge finanziert werden sollen, sagte Merz. Deutschland habe 2,4 Millionen Arbeitslose und 260 000 Kurzarbeiter sowie allerorten einen Mangel an Facharbeitern. Gleichzeitig würden die Transferleistungen an jene erhöht, die nicht in Lohn und Brot stünden. „Da stimmt doch irgendwas nicht“, sagte Merz und warf der Bundesregierung „paternalistische Denke“ vor.

Saskia Esken: Regelsätze beim Bürgergeld müssen „kräftig steigen“

Die SPD-Chefin Saskia Esken dringt auf eine Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld, doch aus der FDP kommt Widerstand.

Auch Experten kritisieren Heils Pläne

Auch aus anderen Richtungen stößt das geplante Bürgergeld aus unterschiedlichen Gründen auf Kritik. Der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge kritisierte das Konzept der Ampelkoalition als „semantische Kosmetik“. Das Konzept bleibe in zentralen Punkten - etwa bei der Anhebung der Regelbedarfe - vage, sagte der Wissenschaftler am Donnerstag in Köln dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch beim arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln stieß das vorgelegte Konzept auf Vorbehalte.

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Das Arbeitslosengeld ll werde nun zwar in Bürgergeld umbenannt, es gebe aber „keine substanzielle Korrektur“, erklärte Butterwegge. Um Hartz lV zu überwinden, müsste der Berufs- und Qualifikationsschutz wiederhergestellt, die Zumutbarkeitsregelung entschärft und eine Lohnersatzleistung wie die frühere Arbeitslosenhilfe geschaffen werden.

Bundesarbeitsminister Heil präsentiert Pläne für Bürgergeld

Ab 2023 soll das Bürgergeld an Stelle von Hartz IV in Kraft treten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat erste Pläne genannt.

Der Arbeitsmarktökonom des IW Köln, Holger Schäfer, erklärte, die geplante Anhebung der Regelsätze sei angesichts der Inflation zwar richtig. Allerdings dürfe die pauschale Anhebung der Regelsätze nicht dazu führen, dass der Abstand zwischen den Transferleistungen und dem in Aussicht stehenden Arbeitslohn für den Empfänger zu gering wird, um in einen Job zu wechseln, sagte er dem epd.

Das Bürgergeld soll das Hartz-IV-System ablösen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Mittwoch Details für das geplante Bürgergeld präsentiert, das im kommenden Jahr das derzeitige Hartz-IV-System ablösen soll. Unter anderem sollen Menschen, die etwa wegen eines Jobverlusts auf Sozialleistungen angewiesen sind, künftig mehr Vermögen - das sogenannte Schonvermögen - behalten.

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Heil stellte auch eine Erhöhung des jetzigen Hartz-IV-Regelsatzes in Aussicht, nannte aber noch keine Höhe. Zudem soll in den ersten sechs Monaten des Bezugs des Bürgergeldes eine „Vertrauenszeit“ gelten, in der die Jobcenter gegen die Empfänger der Transferleistungen keine Sanktionen verhängen dürfen.

Arbeitsmarktökonom Schäfer: Bundesregierung sendet „das falsche Signal“

Diese Karenzzeit sei als „sanfter Übergang“ gedacht, betonte Schäfer, verabschiede sich jedoch von dem Prinzip des „Fördern und Fordern“. Die Bezieher der Transferleistungen könnten sich so in den sechs Monaten der „Vertrauenszeit“ in der Situation einrichten. „Und dann ist es möglicherweise zu spät, dass die Leute mit guten Chancen auf den Arbeitsmarkt zurückkehren.“ Mit dieser Regelung sende die Bundesregierung „das falsche Signal“.

Ähnliches gelte für die Pläne zur Anhebung des Schonvermögens, da dieses auch für Hartz-IV-Bezieher derzeit nicht zu gering sei, sagte Schäfer. In dieser Sache fehle ihm „eine Begründung dafür, warum die Schonvermögen, so wie sie sind, jetzt wirklich zu niedrig sein sollen“, erklärte der IW-Experte.

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Arbeitsminister Heil will Erhöhung des bisherigen Hartz-IV-Regelsatzes

Heil hatte am Mittwoch Einzelheiten zur geplanten Reform genannt. Das von der Ampel geplante Bürgergeld soll demnach an weniger strenge Auflagen geknüpft werden als das bisherige Hartz IV. Die Frage nach der Höhe blieb aber zunächst offen. Heil schwebt eine Erhöhung des bisherigen Hartz-IV-Regelsatzes von 449 Euro um etwa 50 Euro vor. Die FDP hat sich bisher skeptisch zu einer Erhöhung geäußert.

RND/epd/dpa

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