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Von Maskenpflicht bis Quarantäne

Corona-Regeln in Deutschland: Was gilt eigentlich gerade?

Maske muss man nur noch im ÖPNV tragen, oder?

Maske muss man nur noch im ÖPNV tragen, oder?

Seit Ende März sind die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland weitgehend aufgehoben. Mit der Änderung des Infektions­schutz­gesetzes behält sich die Bundesregierung jedoch einige Maßnahmen vor, die einen „Basisschutz insbesondere für Risikopatienten“ bieten sollen. Dabei geht es vor allem um eine Maskenpflicht an bestimmten Orten. Die Regeln legt jedoch nicht der Bund fest, sondern die einzelnen Landesregierungen. Diese können außerdem mit Zustimmung des Landesparlaments strenge lokal begrenzte Hotspot-Regeln einführen, wenn eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Das RND gibt einen Überblick, wo welche Regeln noch gelten.

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Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Gesetzliche Regeln für Schutzmaßnahmen am Arbeitsort gibt es seit Ende Mai nicht mehr. Zuvor hatte die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­verordnung Maßnahmen wie Homeoffice – wenn möglich –, Abstandsregelungen, regelmäßige Testangebote und Maskenpflicht geregelt. Aktuell können aber in bestimmten Branchen wie in den Pflegeberufen noch besondere Regeln gelten.

Corona-Sommerwelle: Lauterbach warnt vor Alarmstimmung

Karl Lauterbach sieht eine Corona-Sommerwelle mit hohen Inzidenzzahlen kommen. Angesichts dessen müsse man zwar wachsam sein, aber nicht in Panik geraten.

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Corona-Regeln in der Schule

Der Unterricht an den Schulen ist ebenfalls wieder in den Normalbetrieb zurückgekehrt. Die Schülerinnen und Schüler müssen keine Masken mehr tragen und es gibt keine Testpflicht mehr. Mehrtägige Klassenfahrten sind ebenfalls wieder erlaubt. Unterschiedlich ist die Regelung in den einzelnen Bundesländern, wenn die Schülerinnen und Schüler positiv auf das Coronavirus getestet werden. In Baden-Württemberg etwa müssen nur positiv Getestete in Quarantäne. In Bayern entscheiden die Gesundheitsämter, wer in Quarantäne muss. Wenn sich Fälle in einer Klasse häufen, können die einzelnen Schulleiterinnen und Schulleiter in Bayern Distanzunterricht anordnen.

Corona-Regeln in öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt in allen Bundesländern weiterhin. Die entsprechenden Regelungen sind deutschlandweit aber nicht einheitlich. In Niedersachsen etwa reicht eine medizinische OP-Maske aus. In Bayern gilt in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.

In Flugzeugen deutscher Fluggesellschaften sind ebenfalls Masken vorgeschrieben. Hier reicht allerdings eine medizinische Maske aus. Deutschlands größte Fluggesellschaft Lufthansa hatte bereits Ende Mai erklärt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr anzuweisen, die Maskenpflicht durchzusetzen. Das Unternehmen hatte als Grund angegeben, dass es zunehmend zu Auseinandersetzungen mit Passagierinnen und Passagieren gekommen war. Auch die europäische Luftsicherheitsagentur Easa und die EU-Gesundheits­behörde ECDC hatten ihre Empfehlungen zum Maskentragen im Mai aufgehoben.

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Corona-Regeln im Einzelhandel

In den Geschäften sind alle geltenden Schutzmaßnahmen seit Ende März aufgehoben. Das bedeutet, in Supermärkten und Shops müssen keine Masken mehr getragen werden. Auch die bis zum Frühling geltende 3G-Regel ist aufgehoben.

Corona-Regeln in der Gastronomie und auf Veranstaltungen

In der Gastronomie gibt es keine gesetzlichen Corona-Auflagen mehr. Das heißt, es müssen weder Masken getragen noch muss ein Nachweis über eine Impfung oder einen Test erbracht werden (2G/3G). Allerdings haben Restaurant- und Barbesitzerinnen und ‑besitzer das Hausrecht. Sie können ihre Gäste zum Beispiel auffordern, eine Maske zu tragen, wenn sie vom Tisch aufstehen.

Auch Konzerte, Theater­vorstellungen und Opern können wieder ohne Auflagen stattfinden. Die Veranstalter sind auch nicht mehr dazu verpflichtet, bei den Behörden ein Hygienekonzept vorzulegen oder die Kapazitäten zu begrenzen.

Großveranstaltungen wie das Hurricane Festival in Niedersachsen sind wieder möglich.

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Corona-Regeln in Krankenhäusern und Pflege­einrichtungen

Den Krankenhäusern und Pflege­einrichtungen gilt im Sinne des Basisschutzes besondere Aufmerksamkeit. Eine Maskenpflicht gilt aber trotzdem nicht überall. In Niedersachsen hat die Landesregierung zum Beispiel die allgemeine Maskenpflicht in Krankenhäusern aufgehoben. Sie legt die Verantwortung in die Hände der Klinikleitung, die entscheiden soll, wo eine Maske getragen werden muss. Streng bleiben die Regeln allerdings dort, wo vulnerable Gruppen geschützt werden müssen. In Pflegeheimen ist die Maske weiterhin Pflicht. Bayern geht einen anderen Weg. Hier gilt weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht in Krankenhäusern und Praxen. Anders als im ÖPNV, wo weiterhin die FFP2-Pflicht gilt, reicht im Krankenhaus meist eine OP-Maske aus.

Aktuelle Corona-Quarantäne­vorschriften

Nach einem positiven Corona-Test müssen sich Erkrankte weiterhin in Quarantäne begeben. Die dauert nach aktueller Regel fünf Tage ab dem ersten positiven Testergebnis. Wer nach fünf Tagen immer noch einen positiven Test erhält, soll auch weiterhin in Isolation bleiben, bis der Test negativ ist. Zusätzliche Voraussetzungen müssen außerdem Beschäftigte im Gesundheits­sektor beachten: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Erst dann können sich die Beschäftigten freitesten.

Bei der Einreise nach Deutschland müssen vor allem Passagierinnen und Passagiere aus Virusvarianten­gebieten aufpassen. Wer sich zehn Tage vor seiner Einreise nach Deutschland in einem Variantengebiet aufhält, muss 14 Tage in Quarantäne. Die Einreise muss außerdem angemeldet werden, da ein Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negativer Test vorgelegt werden muss.

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