Corona-Maßnahmen: Das planen die Länder für die Zeit nach dem 2. April
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Ein Schild an einer Bremer Straßenbahn informiert über die 3G- und Maskenpflicht. Die aktuellen Corona-Regeln in der Hansestadt gelten wie in den meisten Bundesländern bis zum 2. April.
© Quelle: Sina Schuldt/dpa
Berlin. Bis Anfang April gelten in allen Bundesländern weiterhin die meisten der bekannten Corona-Regeln – die 16 Länder nutzen die Übergangsfrist des Bundes zum Umsetzen des neuen Infektionsschutzgesetzes. Doch wie geht es danach weiter? Eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) unter den Bundesländern ergab, dass es vielerorts noch unklar ist, ob und wie Hotspot-Regelungen eingeführt werden sollen.
Durch das neue Infektionsschutzgesetz können die Bundesländer nur unter bestimmten Voraussetzungen schärfere Maßnahmen verhängen wie beispielsweise eine allgemeine Maskenpflicht oder eine verbindliche 3G-Regel für Betriebe oder andere Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Strengere Maßnahmen können nur dann gelten, wenn das Landesparlament – nicht die Regierung – das Bundesland oder eine Region zu einem Hotspot erklärt. Dies kann das Parlament aber nicht einfach so entscheiden, sondern darf das nur, wenn sich eine neue gefährliche Virusvariante ausbreitet oder sich sehr viele Menschen infizieren und dadurch die Krankenhäuser zu voll werden. Wann genau Krankenhäuser zu voll sind oder sich eine Virusvariante ausgebreitet hat, ist nicht genau festgelegt.
Union bezeichnet neues Infektionsschutzgesetz als „grottenschlecht”
Bundesfinanzminister Lindner verteidigte es. Es sei verantwortbar und hätte die richtige Balance zwischen individuellem und staatlichem Gesundheitsschutz.
© Quelle: dpa
Baden-Württemberg
Wie in den anderen Bundesländern gilt auch im Südwesten die Übergangsphase bis zum 2. April. „Wie es danach weitergeht, müssen wir dann anhand der Pandemielage zum entsprechenden Zeitpunkt klären“, teilt eine Regierungssprecherin dem RND auf Anfrage mit. Ein Problem der Hotspot-Regelung sei, dass die Maßstäbe nicht konkret sind. Dazu gebe es wenig Spielraum zu handeln und wenig Zeit zum agieren, der Schwarze Peter liege aber trotzdem bei den Ländern.
Da das Land den Anspruch habe, rechtssichere Entscheidungen zu treffen und die Maßnahmen nicht gleich wieder von Gerichten gestoppt werden sollen, müsse man sich genau überlegen ob und wie die Hotspot-Regelung umgesetzt werden kann. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisiert die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes deutlich, wie aus der Vorlage seiner Rede vorm Bundesrat am Freitag hervorgeht. „Das Virus breitet sich aus wie ein Flächenbrand. Aber statt mit schwerem Gerät und Löschflugzeugen sollen wir das Feuer jetzt mit Wassereimern und Gartenschläuchen bekämpfen.“
Und weiter: „Alles was jetzt nach diesem völlig inakzeptablen Gesetzgebungsverfahren geschieht, liegt von nun an allein in der Verantwortung des Bundes.“
Bayern
Ob der Freistaat einzelne Landkreise, Städte oder das gesamte Bundesland Anfang April als Hotspot einstufen wird, ist derzeit noch unklar. Auf RND-Anfrage heißt es aus dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, dass diese Entscheidung zunächst der Landtag treffen muss. Vonseiten der Regierung werde aber laufend geprüft, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind. Dabei sollen wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. „Die Regelungen werden daher Schritt für Schritt so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist“, sagte ein Ministeriumssprecher.
Berlin
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat angekündigt, dass Berlin kein Hotspot werden wird. In einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche sagte sie: „Es ist klar, dass ab dem ersten April so gut wie alle Maßnahmen in Berlin fallen. Nur die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in den Bereichen mit vulnerablen Gruppen bleibt.“
Die Kriterien für einen Hotspot wären in Berlin im Moment nicht gegeben sind, dazu müsse eine gravierendere Lage vorliegen, die die kritische Infrastruktur überlaste, so Giffey. Es werden am ersten April also bis auf die Basisschutzmaßnahmen alle übrigen Regelungen wegfallen.
Brandenburg
Das Gesundheitsministerium in Potsdam verweist darauf, dass die Entscheidung „in der Hand des Parlaments“ liege, ob die Regierung Hotspot-Maßnahmen beschließen könne. Brandenburg liegt mit einer Inzidenz knapp unter 1500 im Mittelfeld des bundesweiten Inzidenzenvergleichs.
Bremen
Ein Sprecher des Senats erklärt auf Anfrage, dass es „derzeit nicht absehbar“ sei, welchen Weg Bremen gehen wird. Es gebe zurzeit allerdings keine Anzeichen, dass Bremen die Hotspot-Option zieht. Mit einer Inzidenz um 1400 gehört der Stadtstaat zu den Ländern mit der niedrigsten Inzidenz deutschlandweit.
Hamburg
Das weitere Vorgehen Hamburgs „wird bis Endes des Monats unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der pandemischen Lage entschieden werden“ heißt es aus der Sozialbehörde der Hansestadt. Es gebe „Anhaltspunkte“, dass zusätzliche Maßnahmen nötig seien.
Entschieden werde aber erst in den kommenden Tagen. Dabei soll jedoch nicht nur auf die Krankenhauswerte geachtet werden. Die Zahl der Neuinfektionen sei eng mit der Belegung der Krankenhäuser verknüpft, „allerdings mit einem zeitlichen Verzug“, so der Sprecher der Sozialbehörde.
Mecklenburg-Vorpommern
MV ist das einzige Bundesland, dass nach der Umfrage des RND offiziell den Plan verfolgt, Hotspot zu werden. Die Regelung soll für das ganze Bundesland greifen – Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit die höchste Inzidenz in ganz Deutschland.
Hessen
Hessen kritisiert das neue Infektionsschutzgesetz deutlich. „Wir befinden uns in einer ernsten Lage. Es sind erst 76 Prozent der Bevölkerung geimpft“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden. Die Zahl der Menschen mit schweren Krankheitsverläufen auf den Intensivstationen stagniere zwar, dennoch sei man weit von einem Normalbetrieb in den Krankenhäusern entfernt. „Deshalb ist es falsch, dass uns ab April nur noch sehr wenige Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um auf eine sich möglicherweise zuspitzende Infektionslage zu reagieren“, so der Ministerpräsident.
Wie die Hotspot-Regel in einem Flächenland praktikabel und rechtssicher umgesetzt werden soll, sei weiterhin unklar. „Die Anforderungen, die an Hotspots gerichtet werden, sind so hoch, dass sie faktisch ins Leere laufen“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne).
Damit erscheint es als unwahrscheinlich, dass das Land die Hotspot-Regel zieht und dass die Maskenpflicht im Einzelhandel sowie die Zugangsregeln in der Gastronomie über den 2. April hinaus gelten. Bouffier appellierte im Weiteren, sich mit der Impfung bestmöglich zu schützen und ab April eigenverantwortlich zu handeln sowie Infektionsgefahren zu vermeiden.
Niedersachsen
Niedersachsen wird wohl zunächst kein Hotspot. Ministerpräsident Stephan Weil sagte am Freitag der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, dass Niedersachsen die Voraussetzungen für einen Hotspot zurzeit nicht erfülle. Allerdings ist es mit dem neuen Infektionsschutzgesetz auch möglich, dass die Hotspot-Regeln nur in einzelnen Landkreisen gelten.
Nordrhein-Westfalen
Laut einer Pressemitteilung will die Landesregierung in Düsseldorf das Infektionsgeschehen „weiterhin fortlaufend“ beobachten und dann überlegen, ob die Schutzmaßnahmen verlängert werden sollen. Aufgrund der „engen Grenzen“, die für den Basisschutz gelten, verweist die Landesregierung darauf, dass es für strengere Corona-Regeln einen Landtagsbeschluss brauche.
Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung in Mainz appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. „Schutzmaßnahmen sind weiterhin in bestimmten Bereichen möglich, vor allem bei vulnerablen Gruppen, insgesamt muss jetzt aber auch jeder und jede eigenverantwortlich entscheiden, Schutzmaßnahmen weiter zu nutzen“, sagt eine Regierungssprecherin auf RND-Anfrage. Dazu gehöre das freiwillige Tragen von Masken in Situationen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.
Die Impfung bleibe ebenfalls sehr wichtig. „Im Übrigen verlassen wir uns auf die Zusage des Bundes, dass das Infektionsschutzgesetz erneut angepasst wird, sollte sich die Situation wieder verschärfen und das Gesundheitssystem unter Druck geraten“, so die Sprecherin. Dass das Land die Hotspot-Regel zum dritten April zieht, scheint demnach zum jetzigen Zeitpunkt zumindest unwahrscheinlich zu sein. Die Sprecherin verweist allerdings darauf, dass auch das gesamte Land zum Hotspot erklärt werden könnte. „Sollte sich die Situation erneut zuspitzen, sind wir in der Lage, schnell und angemessen reagieren zu können.“
Sachsen
Wie es in Sachsen nach dem Ende der bis zum zweiten April geltenden Übergangsfrist weitergeht, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss. „Die Beratungen der Staatsregierung zu möglichen Corona-Regeln ab 3. April sind noch nicht abgeschlossen“, heißt es dazu aus dem Sozialministerium.
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Auch wenn eine Reihe von Corona-Auflagen nun ausgelaufen ist – von einem „Freedom Day“ kann keine Rede sein.
© Quelle: dpa
Sachsen-Anhalt
Wie es in Sachsen-Anhalt nach dem 2. April weitergeht, ist derzeit unsicher. „Zur Gestaltung der Nachfolgeverordnung, insbesondere auch zur konkreten Ausgestaltung einer möglichen Hotspot-Regelung, können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden“, teilt eine Regierungssprecherin mit.
Schleswig-Holstein
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wird gerade erarbeitet, was nach dem 2. April gelten soll. Dabei würden Experten zur Einschätzung der Lage befragt. Genaueres könne man noch nicht sagen, heißt es aus dem Ministerium.
Thüringen
Wie es im Freistaat nach dem 2. April weitergeht, ist aktuell noch unklar. „Um danach weitergehende Regelungen zu treffen, ist ab sofort ein Landtagsbeschluss notwendig. Dazu sind wir mit den Thüringer Regierungsfraktionen im Austausch“ teilt eine Sprecherin des zuständigen Gesundheitsministeriums auf Anfrage mit.