Länder sind unzufrieden

Was die Bund-Länder-Runde beim Thema Corona besprechen will

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, Mitte) mit Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, und Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin, bei einer Pressekonferenz nach den Beratungen zur Corona-Pandemie im Dezember 2021 (Archivbild).

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, Mitte) mit Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, und Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin, bei einer Pressekonferenz nach den Beratungen zur Corona-Pandemie im Dezember 2021 (Archivbild).

Berlin. Die massivste Kritik kam – wieder einmal – vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Die Ampelkoalition habe mit der geplanten Änderung des Infektions­schutzgesetzes die Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei der Corona-Bekämpfung aufgekündigt, so der CSU-Chef am Mittwoch. Die Verantwortung liege nun allein beim Bund, eine Ministerpräsidenten­konferenz zum Thema Corona sei daher gar nicht mehr nötig, ätzte der Bayer.

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Erste bundesweite Corona-Schutzregeln fallen weg
Die Maskenpflicht in bestimmten Lebensbereichen bleibt für Minister und CDU-Landeschef Bernd Althusmann ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Auch wenn eine Reihe von Corona-Auflagen nun ausgelaufen ist - von einem „Freedom Day“ kann keine Rede sein.

Angesichts steigender Infektionszahlen wird das Thema natürlich dennoch eine wichtige Rolle bei der Konferenz spielen. Richtig ist, dass die Länder unisono den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelten Kompromiss ablehnen.

Kein Wunder: Bei der vorigen Bund-Länder-Runde Mitte Februar hatten die Regierungschefinnen und ‑chefs den Bund aufgefordert, auch nach dem Auslaufen der bisherigen Schutzmaßnahmen am 19. März einen Katalog „niedrigschwelliger Basisschutz­maßnahmen“ im Gesetz vorzusehen, etwa die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, Abstandsgebote oder Zutrittsbeschränkungen (2G- oder 3G-Regel).

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Doch auf Druck der FDP wurden die möglichen Corona-Beschränkungen extrem ausgedünnt. Möglich ist eine Maskenpflicht künftig nur in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie im Personenverkehr. Nur für regionale „Hotspots“ sollen weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das jeweilige Landesparlament für sie eine besonders kritische Lage feststellt. Das ist nicht nur den Ländern zu wenig, sondern auch SPD und Grünen. Doch mehr, so heißt es dort, sei mit der FDP nicht zu machen gewesen.

Lauterbach verweist auf Übergangsregel

Lauterbach hat die Länder deshalb bereits aufgefordert, die im Gesetz verankerte Übergangsregel zu nutzen, nach der ein Großteil der bisher geltenden Beschränkungen – insbesondere Maskenpflicht und Zutritts­beschränkungen – bis 2. April gültig bleiben kann. Davon wollen viele Länder Gebrauch machen.

Nicht ausgeschlossen wird bei den Ländern, danach die Hotspot-Regelung zu ziehen – nicht nur regional, sondern jeweils für das gesamte Bundesland. Auch dazu hat Lauterbach die Länder ermuntert. Schließlich spricht der Gesetzestext von „Gebietskörperschaften“. Das sind nicht nur Städte, Gemeinden oder Landkreise, sondern eben auch ganze Bundesländer.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnte bereits vor einem raschen Ende der Maskenpflicht in den Schulen. „Von der Ministerpräsidenten­konferenz muss ein deutliches Signal ausgehen: Die Maskenpflicht in den Schulen darf noch nicht abgeschafft werden“, sagte GEW-Chefin Maike Finnern dem RND.

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Änderungen am Gesetz sind allerdings aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Theoretisch könnten die Länder die Gesetzesnovelle zwar Ende der Woche im Bundesrat noch aufhalten. Doch damit würden sie die Sache nicht besser machen, schließlich gäbe es dann ab 20. März gar keine Möglichkeit mehr, Corona-Schutzmaßnahmen zu erlassen.

Hausärztechef kritisiert „Zickzack-Kurs“

Kritik kam auch aus der Gesundheitsbranche: „Die Corona-Politik ist ein einziger Zickzack-Kurs“, sagte der Chef des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, dem RND. Aktuell werde erneut über die Fortführung der Maßnahmen diskutiert, ohne dass klar sei, welche Kriterien denn die entscheidenden seien. „Hier hat eine gewisse Beliebigkeit eingesetzt“, beklagte er.

Kassenärztechef Andreas Gassen warnte die Länder davor, nach dem Auslaufen der Übergangsfrist am 2. April die bisherigen Corona-Beschränkungen per Hotspot-Regelung flächendeckend zu verlängern. „In der derzeitigen Lage gibt es keine gerichtsfeste Begründung dafür, ganze Bundesländer, Stadtstaaten gegebenenfalls ausgenommen, zu Hotspots zu erklären, weil nirgendwo flächendeckend eine Überlastung des Gesundheitswesens droht“, sagte er dem RND.

Ende der Corona-Auflagen zu Frühlingsbeginn: Welche Absicherungen sind noch nötig?
ARCHIV - 18.01.2022, Niedersachsen, Oldenburg: Eine Mitarbeiterin einer Teststation in der Innenstadt nimmt einen Abstrich. (zu dpa "Rekordzahl an Corona-Neuinfektionen - kommt die sechste Welle?") Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wenige Tage vor dem Ende der meisten Corona-Auflagen in Deutschland wächst der Druck auf die Bundesregierung, doch mehr Absicherungen zu behalten.

„Mit jedem Tag bestätigt sich, dass Omikron und seine Subvarianten zwar viel ansteckender sind als die Virustypen zuvor, aber auch deutlich weniger krank machen“, betonte er. „Wir müssen weg von dem Alarmismus und zurück zu rationalem Handeln“, mahnte er.

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Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) warf Bundesgesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) vor, die Bevölkerung zu verunsichern. Natürlich lösten die hohen Infektionszahlen bei den Bürgerinnen und Bürgern Besorgnis aus, sagte er.

„Die Äußerungen des Gesundheitsministers, der noch im Februar das Ende der Omikron-Welle verkündete und sich jetzt wie auch im letzten Jahr angesichts steigender Zahlen sehr sorgenvoll gibt, verstärkt dieses Gefühl noch“, erklärte Gassen. „Und im Hintergrund liefert das seit Längerem bekannte Panikorchester die passende und immer gleiche Hintergrundmusik“, fügte er mit Blick auf Warnungen von Virologinnen und Virologen hinzu.

Gassen warnte auch davor, die Wirkung der bisherigen Schutzmaßnahmen angesichts der hohen Ansteckungsrate bei der Omikron-Variante zu überschätzen. Natürlich habe das korrekte Tragen von geeigneten und sauberen Masken grundsätzlich eine Schutzwirkung.

„In der Lebensrealität, die wir alle in Bezug auf das Maskentragen kennen, ist die Wirkung aber sicherlich stark begrenzt“, betonte er. „Es ist auch unrealistisch anzunehmen, damit eine Infektion durch Omikron dauerhaft verhindern zu können – das zeigen die aktuellen Zahlen, während die Schutzmaßnahmen noch gelten, doch nur allzu deutlich.“

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