Neuregelung stößt auf Kritik

Wie die Länder auf die Corona-Lockerungen des Bundes reagieren

Eine Frau trägt eine Einkaufstasche und eine FFP2-Maske.

Eine Frau trägt eine Einkaufstasche und eine FFP2-Maske.

Berlin. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz fallen bundesweit erste Schutzauflagen in Deutschland weg. So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn seit diesem Sonntag keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter. Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten entsprechendeSchutzmaßnahmen festlegen können.

Länder kritisieren Neuregelung

In den Ländern sind die neuen Regeln auf scharfe Kritik gestoßen. Parteiübergreifend haben Ministerpräsidenten dem Bund einen verantwortungslosen Alleingang in der Corona-Politik vorgeworfen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der „Bild am Sonntag“: „Statt Tag der Freiheit droht ein Tag der Unvernunft.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach: „Ab sofort rücken wir die Eigenverantwortung der Menschen nach vorne. Wir gehen wieder einen großen Schritt in Richtung Normalität.“

Erste bundesweite Corona-Schutzregeln fallen weg
Die Maskenpflicht in bestimmten Lebensbereichen bleibt für Minister und CDU-Landeschef Bernd Althusmann ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Auch wenn eine Reihe von Corona-Auflagen nun ausgelaufen ist - von einem „Freedom Day“ kann keine Rede sein.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte die vom Bundestag beschlossenen Lockerungen inmitten einer Corona-Infektionswelle als „nicht verantwortbar“. Es wäre zumindest „absolut richtig“ gewesen, die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus zu verlängern, sagte Laumann am Samstag im Radiosender WDR 5.

Alle Länder wollen nun eine im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von zwei Wochen nutzen. Damit können aktuell bestehende Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten in anderen Bereichen wie Geschäften und Schulen oder Zugangsregeln wie 2G und 3G längstens bis zum 2. April bestehen bleiben – ausgenommen sind aber etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.

In Bayern fällt Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen

Trotz anhaltend hoher Inzidenzen fällt am Montag die Maskenpflicht an Bayerns Grund- und Förderschulen. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hatte die Entscheidung nach dem Kabinettsbeschluss damit begründet, dass es an den Grundschulen PCR-Pool-Tests gebe und künftig auch in den 5. und 6. Klassen. Zudem belaste das Maskentragen die Kleinsten ganz besonders. Sowohl in Schulen als auch in Kitas bleibt es bei der Testpflicht. Eine Woche später soll die Maskenpflicht auch in den 5. und 6. Klassen fallen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Lockerungen kommen, obwohl Ende vergangener Woche im Freistaat etwa jeder 20. Schüler oder Schülerin wegen Corona den Präsenzunterricht verpasst hatte. Nach Angaben des Kultusministeriums fehlten Stand Freitag 3,52 Prozent der Schülerinnen und Schüler wegen eines positiven Tests und weitere 1,59 Prozent wegen Quarantäne. Eine Woche zuvor war demnach jeder 22. Schüler oder Schülerin betroffen gewesen.

Viele Corona-Maßnahmen in NRW entfallen

In Nordrhein-Westfalen muss in Innenräumen – etwa beim Einkaufen und in Schulen – vorerst weiter die Maske getragen werden. Das Land nutzt die vom Bund eingeräumte Übergangsfrist bis zum 2. April. So bleibt auch in Freizeitbereichen wie Theatern, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in NRW bis zum 2. April erhalten.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Spotify Ltd., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Dagegen gibt es jetzt keine Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte mehr. Ebenso sind Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen entfallen. Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen gibt es keine Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel mehr. Für Großveranstaltungen und Volksfeste gilt 3G aber noch in der zweiwöchigen Übergangszeit. In Clubs und Diskotheken gilt auch weiterhin 2G plus, das heißt Zutritt haben nur Geimpfte mit zusätzlichem negativen Corona-Test.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt aber, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Sachsen-Anhalt hält an Schutzmaßnahmen fest

Die Corona-Inzidenz in Sachsen-Anhalt ist weiter sehr hoch – und so hält die Landesregierung vorerst bis zum 2. April an grundlegenden Schutzmaßnahmen fest. Die Maskenpflicht gelte weiter in Bussen und Bahnen sowie in geschlossenen Räumen wie Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und Ladengeschäften, teilte die Staatskanzlei am Wochenende in Magdeburg mit.

Damit nutze das Land die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz. Am Samstag war im Land erstmals die 2000-er Marke bei der Corona-Inzidenz überschritten worden – mit 2050,5. Am Sonntag lag der Wert laut dem Robert Koch-Institut (RKI) dann bei 1983,4 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Spotify Ltd., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum werden in Sachsen-Anhalt aufgehoben. Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Kulturangeboten und Sportveranstaltungen werden gestrichen. Das 2G-plus-Zugangsmodell könne aber freiwillig vom Veranstalter gewählt werden. Dann könnten Mindestabstände unterschritten und auf das Masketragen verzichtet werden. Für diese Bereiche gelte nun grundsätzlich die 3G-Zugangsregelung.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Brandenburg hebt 3G-Regel in Friseurläden auf

Seit Freitag gelten in Brandenburg einige neue Corona-Regeln. Die 3G-Regel ist seitdem in Friseurläden und Kosmetikstudios, in Hotels und im Ausflugsverkehr aufgehoben. Damit ist für den Besuch kein Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Corona-Tests notwendig. Die 3G-Regel gilt aber weiter für Gaststätten, Theater und Kinos. In Clubs und Diskotheken ist der Zutritt mit 2G erlaubt.

Die Kontaktbeschränkungen für private Treffen auch für Menschen ohne Impfung sind entfallen. Für Großveranstaltungen gibt es keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr. Viele Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Schulen, beim Einkauf, im öffentlichen Nahverkehr, in Kinos und Theatern bleiben aber zunächst bis 2. April bestehen.

Auch Berlin nutzt Übergangsfrist

Berlin behält die bisher geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 31. März bei, anschließend werden sie bis auf wenige Ausnahmen gestrichen. Der Senat beschloss die Verlängerung laut Mitteilung am Samstag.

Ab 1. April soll es nur noch wenige sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen geben. Dazu zählen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Für bestimmte Bereiche soll auch eine Testpflicht fortbestehen, etwa an Schulen. Die bisher üblichen kostenlosen Corona-Schnelltests für alle, die vom Bund bezahlt werden, wird es dann voraussichtlich aber nicht mehr im bisherigen Umfang geben. Eine sogenannte Hotspot-Regelung soll es in Berlin zunächst nicht geben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Mecklenburg-Vorpommern behält zunächst Maßnahmen

Mecklenburg-Vorpommern behält in einer Übergangszeit bis zum 2. April viele der bisherigen Maßnahmen bei. So gilt in Gaststätten und Hotels, bei Kultur- und anderen Veranstaltungen und in Fitnessstudios in dem Land 3G (geimpft, genesen, getestet). Es gibt dabei auch eine Option für 2G – dann kann die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden. In Diskotheken und Clubs gilt 2G plus.

Das RKI gab den bundesweiten Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Sonntagmorgen mit 1708,7 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1735,0 gelegen, vor einer Woche bei 1526,8 (Vormonat: 1346,3). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 131.792 Corona-Neuinfektionen. Experten gehen von einer hohen Zahl an Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Ein Grund sind die begrenzten Kapazitäten etwa von Gesundheitsämtern. Oft werden Kontakte nur noch eingeschränkt nachverfolgt.

RND/dpa/af

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken