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Schutz gegen Corona

Gesundheitsministerium: Keine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nötig

Eine Krankenpflegerin betritt einen abgetrennten Bereich für Covid-19-Patienten in einem Klinikum in Stuttgart.

Eine Krankenpflegerin betritt einen abgetrennten Bereich für Covid-19-Patienten in einem Klinikum in Stuttgart.

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium sieht keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. „Wir rechnen damit, dass zum Jahreswechsel die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren werden“, sagte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage in Berlin.

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Die Impfungen verhinderten dann zwar immer noch eine schwere Erkrankung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertragung des Virus. „Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung“, erklärte der Sprecher.

Impfpflicht gilt seit März

Seit Mitte März galt für das Personal in Gesundheits-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen eine Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Das heißt: Jeder und jede Beschäftigte muss vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sein. Liegt den Gesundheitsämtern kein Impf- oder Genesenennachweis vor oder ein Attest, das von einer Corona-Impfung befreit, können sie Tätigkeits- oder Betretungsverbote aussprechen.

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Die Politik wollte mit dieser Regelung verhindern, dass es in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gehäuft zu Corona-Ausbrüchen kommt - und damit folglich zu schweren Erkrankungen von Risikopersonen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde bis Jahresende befristet. Wird sie nicht verlängert, läuft sie automatisch aus.

RND/epd

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