Ab 2023 Füllstand von 90 Prozent Pflicht

Energieversorgung sichern: EU-Länder verpflichten sich bis 2026 zu Gasreserven

Ein Manometer zeigt den Druck im Erdgasnetz auf dem Gelände eines Untergrund-Gasspeichers an. (Symbolbild)

Ein Manometer zeigt den Druck im Erdgasnetz auf dem Gelände eines Untergrund-Gasspeichers an. (Symbolbild)

Brüssel. Die EU-Länder unterstützen ein geplantes Gesetz für verpflichtende Gasreserven in der EU, um die Energieversorgung im nächsten Winter zu sichern. In ihrem Verhandlungsmandat legten Vertreter der Staaten jedoch fest, dass die Verpflichtung 2026 auslaufen soll, wie aus einer Mitteilung am Mittwoch hervorgeht.

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Das Gesetz sieht vor, dass die Gasreserven dieses Jahr bis zum 1. November zu 80 Prozent gefüllt sein sollen, und in den nächsten Jahren zu dem gleichen Stichtag zu 90 Prozent. Auch das Parlament hatte seine Position schon festgelegt, somit können die Verhandlungen beginnen, damit das Gesetz rechtzeitig zum Winter in Kraft tritt.

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Die EU-Kommission hatte das Gesetz im März vorgeschlagen, um die Gasversorgung zu sichern und Preisausschläge eindämmen. Die EU hat sich vorgenommen, so schnell wie möglich von russischen Energie-Lieferungen loszukommen - laut einem Vorschlag der Kommission sollen Gas-Importe bis Ende des Jahres um zwei Drittel reduziert werden. Genauere Pläne dazu will die Behörde kommende Woche vorlegen.

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Die EU-Staaten verständigten sich darauf, Vorräte an Flüssiggas (LNG) bei den Speichermengen mitzuzählen. Außerdem sollen die Verpflichtungen für Staaten, die besonders große Speicher haben, die sie nicht komplett selbst nutzen, angepasst werden. EU-Länder, die keine Gasspeicher haben, sollen Zugang zu Reserven in anderen Ländern erhalten und dafür die Kosten mittragen. Ausnahmen von den verpflichtenden Reserven soll es für Zypern, Malta und Irland geben, solange sie nicht an die Gasnetzwerke der anderen EU-Länder gekoppelt sind.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Betreiber von Gasspeichern künftig eine Lizenz erhalten müssen, die entzogen werden kann, falls sie die Energieversorgung etwa durch niedrige Füllstände gefährden. Wird Betreibern ihre Lizenz entzogen, müssen sie Anteile verkaufen oder können enteignet werden.

RND/dpa

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