Recht auf freie Meinungsäußerung gewahrt

EU-Urheberrechtsreform: EuGH weist polnische Klage zurück

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die heftig umstrittene EU-Urheberrechtsreform rechtmäßig (Symbolbild).

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die heftig umstrittene EU-Urheberrechtsreform rechtmäßig (Symbolbild).

Luxemburg. Die heftig umstrittene EU-Urheberrechtsreform ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtmäßig. Das europäische Höchstgericht in Luxemburg wies am Dienstag eine Klage Polens gegen Teile der Reform ab. Es verwies darauf, dass die Regelung angemessene Garantien vorsehe, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit auf Plattformen wie Youtube zu wahren (Rechtssache C-401/19).

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Kritiker der Reform begrüßten dennoch, dass der EuGH enge Grenzen für den Einsatz sogenannter Uploadfilter setze.

Die Copyright-Reform von 2019 sollte das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung zusichern. In Deutschland und anderen EU-Ländern gab es dagegen große Proteste.

Kritik an der Reform

Kritiker bemängeln vor allem, dass Plattformen wie Youtube schon beim Hochladen prüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das sei nur über sogenannte Uploadfilter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. In diesem Zusammenhang steht vor allem Artikel 17 der Reform im Fokus, der während der Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Europaparlament als Artikel 13 bekannt geworden war. Gegen diesen Teil der Reform wandte sich auch die Klage der polnischen Regierung. Warschau argumentierte, dadurch würden die freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit verletzt.

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EuGH: Reform sieht „klare und präzise Grenzen für die Maßnahmen“ vor

Der EuGH wies diese Ansicht nun zurück. Zwar seien die Online-Dienste - abhängig davon, wie viele Dateien bei ihnen hochgeladen werden - dazu gezwungen, automatische Filter zu nutzen, und das Recht der Nutzer auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit werde durch die Haftungsregelung eingeschränkt. Jedoch sehe die Reform „klare und präzise Grenzen für die Maßnahmen“ vor, indem ausgeschlossen werde, dass rechtmäßig hochgeladene Inhalte beim Hochladen rausgefiltert oder gesperrt würden.

Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken sieht in dem Urteil einen Pyrrhussieg für die Befürworter von Uploadfiltern. Der EuGH habe die Filter zwar grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Gleichzeitig hätten die Richter jedoch klargestellt, dass dies nur der Fall sei, „weil das Sperren oder Filtern rechtmäßiger Inhalte explizit ausgeschlossen ist“. Unzuverlässige Filter dürften somit nicht eingesetzt werden.

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Der Piraten-Politiker Patrick Breyer sprach von einem „Teilerfolg gegen Internetzensur“. Der EuGH habe „hohe und von den bisherigen unzuverlässigen Filteralgorithmen kaum zu erfüllende Anforderungen“ gestellt. Die Verfahren von Konzernen wie Facebook oder Google genügten diesen Anforderungen nicht.

RND/dpa

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