Bürger aus Paris hatte geklagt

EuGH-Gutachten: Frankreich droht Millionenstrafe wegen Luftverschmutzung

Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'Union Europeene" vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Symbolfoto)

Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'Union Europeene" vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Symbolfoto)

Luxemburg. Frankreich droht wegen gesundheitlicher Schäden durch Luftverschmutzung eine Millionenstrafe. Einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge könnte der französische Staat Bürgern Schadenersatz zahlen müssen, wenn europäische Grenzwerte für die Luftqualität verletzt wurden (Rechtssache C-61/21). Allerdings müsse im Einzelfall etwa durch ein medizinisches Gutachten nachgewiesen werden, dass gesundheitliche Probleme durch die Luftverschmutzung ausgelöst worden seien.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Einwohner aus Paris hatte geklagt

Hintergrund des Gutachtens ist die Schadenersatzklage eines Einwohners des Pariser Ballungsraums, zu der ein Gericht in Versailles den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten hatte. Der Kläger fordert 21 Millionen Euro von den zuständigen Behörden, weil die Luftverschmutzung seine Gesundheit geschädigt habe. Der französische Staat habe nicht dafür gesorgt, dass die EU-Grenzwerte für Luftqualität eingehalten worden seien.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Tatsächlich befand der EuGH 2019, dass die Schwellenwerte im Ballungsraum Île-de-France für Stickstoffoxid (NO2) seit 2010 überschritten wurden. Auch der Staatsrat von Paris stellte dem EuGH zufolge fest, dass die Werte bis 2020 fortlaufend nicht eingehalten wurden, und in früheren Jahren auch zu viel Feinstaub in der Luft war.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Spotify Ltd., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

EuGH-Gutachten nicht bindend

Da das Ziel der EU-Regeln für Luftqualität sei, die Gesundheit zu schützen, könnten einzelne Bürger ihre Rechte geltend machen und Schadenersatz fordern, so das Gutachten. Es müsse aber ausreichend bewiesen sein, dass der Schaden tatsächlich durch einen langen Aufenthalt an der schlechten Luft entstanden sei. Auch die Luftqualitätspläne des Staates spielen bei der Entscheidung demnach noch eine Rolle. Das Gutachten ist für den EuGH nicht bindend, oft folgen Richter jedoch in ihrem Urteil der Linie.

RND/dpa

Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken