FDP-Gesundheitsexperte fordert Aus der Impfpflicht für Klinikpersonal
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FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann (Archivbild)
© Quelle: imago images/Christian Spicker
Berlin. Die Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheime kann nach Ansicht des FDP-Gesundheitsexperten Andrew Ullmann bei einer sehr hohen Impfrate entfallen. Dann könne auf die Fortsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht verzichtet werden.
Das sagte der FDP-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstag). Diese Impfpflicht sei noch während der Delta-Variante eingeführt worden. „Der Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus war mit dieser Variante noch deutlich höher“, argumentierte der FDP-Politiker. Die Impfempfehlung müsse natürlich aufrechterhalten werden.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet am Mittwoch eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Thema statt. Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, bekräftige in der Zeitung die Forderung, auf die Impfpflicht für das Personal zu verzichten. „Wir fordern die sofortige Aussetzung“, sagte Gaß. Den Beschäftigten in den Krankenhäusern sei nicht zuvermitteln, warum sie bei fehlender Impfung Tätigungsverboteerhalten, während ein Großteil ihrer Covid-Patientenungeimpft sei.
Holetschek: Einseitige Verpflichtung nicht verhältnismäßig
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte: „Eine einseitige Verpflichtung der Beschäftigten ist nicht nur unfair, sie ist meines Erachtens auch nicht verhältnismäßig.“ Sie sei immer nur als erster Schritt hin zu einer allgemeinen Impfpflicht gedacht gewesen, sagte der CSU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“.
Kliniken fordern sofortige Aussetzung der Impfpflicht für Personal
Nach dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht fordern die Kliniken eine sofortige Aussetzung der bestehenden Impfpflicht für ihr Personal.
© Quelle: dpa
Ein fraktionsübergreifender Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht war Anfang April im Bundestag klar gescheitert. Bereits seit Mitte März greift eine Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen wie Kliniken und Pflegeheime.
RND/dpa