Nach drei Jahre langem Rechtsstreit

Finanzministerium: Übergabe von Trump-Steuerunterlagen an Ausschuss

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wirft eine Mützen in sein Publikum (Archivbild). Das US-Finanzministerium hat nach eigenen Angaben auf eine Anordnung des Obersten Gerichtshofs hin Steuererklärungen von Ex-Präsident Donald Trump an einen Kongressausschuss übergeben.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wirft eine Mützen in sein Publikum (Archivbild). Das US-Finanzministerium hat nach eigenen Angaben auf eine Anordnung des Obersten Gerichtshofs hin Steuererklärungen von Ex-Präsident Donald Trump an einen Kongressausschuss übergeben.

Das US-Finanzministerium hat nach eigenen Angaben auf eine Anordnung des Obersten Gerichtshofs hin Steuererklärungen von Ex-Präsident Donald Trump an einen Kongressausschuss übergeben. Ob das Gremium für Finanzen und Haushalt im Repräsentantenhaus auf die Unterlagen schon zugegriffen hat, wollte das Ministerium am Mittwoch (Ortszeit) nicht mitteilen. Nach einem drei Jahre langen Rechtsstreit hatte der Supreme Court vergangene Woche einen Antrag Trumps zurückgewiesen, das Finanzministerium an der Übergabe seiner Steuererklärungen und jener von einigen seiner Unternehmen aus einem Zeitraum von sechs Jahren an das sogenannte Ways and Means Committee im Repräsentantenhaus zu hindern.

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US-Finanzministerium stellt Trumps Steuerunterlagen zur Verfügung
ARCHIV - 08.11.2022, USA, Palm Beach: Der ehemalige Präsident Donald Trump spricht am Wahltag im Mar-a-Lago. (zu dpa «Berichte: Ministerium stellt Trumps Steuerunterlagen zur Verfügung») Foto: Andrew Harnik/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Nach Amtsantritt Biden: Ausschuss stellt Antrag erneut

Trumps damaliger Finanzminister Steven Mnuchin hatte dem für Steuern, Finanzen und Haushalt zuständigen Ausschuss die Dokumente mit dem Argument vorenthalten, dass die Demokraten sie aus parteipolitischen Gründen angefordert hätten. Damit begann der Justizstreit.

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Nach dem Amtsantritt von Präsident Joe Biden stellte der Ausschuss seinen Antrag erneut und forderte Trumps Steuererklärungen sowie zusätzliche Informationen für den Zeitraum von 2015 bis 2020 an. Das Weiße Haus erklärte, dass die Forderung angemessen sei. Schließlich besage ein Bundesgesetz, dass der Ausschuss eindeutig das Recht habe, Steuererklärungen aller Steuerzahler zu prüfen. Davon sei auch ein Präsident nicht ausgenommen. Bereits niedrigere Instanzen hatten Trumps Argument zurückgewiesen, wonach der Kongressausschuss seine Kompetenzen überschreite und die Unterlagen nur anfordere, um sie zu veröffentlichen.

Trump zog daraufhin bis zum Obersten Gerichtshof, der ihm nach einer mehrwöchigen Prüfung vergangene Woche eine Abfuhr erteilte.

RND/AP

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