Parteiausschluss wegen Russland-Kontakten?

Fliegt Schröder raus? Die SPD berät heute weiter

Sitzung der Kommission: Birgit Honé (von links), Heiger Scholz und Manfred Müller verhandeln über Gerhard Schröder.

Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover: Birgit Honé (von links), Heiger Scholz und Manfred Müller verhandeln über Gerhard Schröder.

Über einen möglichen Ausschluss von Altkanzler Gerhard Schröder will die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover am heutigen Freitag erneut beraten. Eine Entscheidung wird im Laufe der nächsten drei Wochen fallen.

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Am Donnerstag war die dreiköpfige Kommission erstmals zusammen­gekommen. Den Vorsitz führt Heiger Scholz, Staatssekretär im niedersächsischen Sozialministerium. Weitere Mitglieder sind Niedersachsens Europaministerin Birgit Honé sowie der langjährige hannoversche Ratsherr Manfred Müller.

Der Schiedskommission liegen 17 Anträge auf einen Parteiausschluss vor, formuliert von Parteigliederungen aus ganz Deutschland. Neun der 17 Antragsteller und Antragstellerinnen, unter anderem aus Heidelberg, Bochum, Essen und Mettmann, legten am Donnerstag der Kommission in Hannover auch mündlich ihre Argumente dar.

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Kritik an Schröder

Schröder wird vorgeworfen, dass er monatelang trotz des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an hohen Funktionen in russischen Staatskonzernen festhielt. Kritisiert wird auch, dass Schröder jüngst bekräftigte, seine besonderen Beziehungen zu Staatspräsident Wladimir Putin aufrechterhalten zu wollen.

Medienvertreter sind zu der Verhandlung nicht zugelassen. In der SPD kursieren aber informelle Beschreibungen der aktuellen „Frontlinien“.

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Danach betonten sozialdemokratische Schröder-Kritiker aus Nordrhein-Westfalen, der Altkanzler falle mit seinem exzentrischen Kurs beim Thema Russland nicht nur der Politik der Bundesregierung, sondern „ganz Europa“ in den Rücken. Ähnlich argumentierten Vertreter der baden-württembergischen SPD.

Dagegen hoben Vertreter der niedersächsischen SPD hervor, um außen­politische Fragen dieser Art gehe es bei dem Verfahren in Hannover gar nicht: Zu klären sei nur, ob Schröder gegen parteiinterne Regelungen verstoßen habe oder nicht.

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Einschätzungen von Insidern

Nach Paragraf 35 des SPD-Organisationsstatuts kann auf Ausschluss „nur erkannt werden, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist“.

Nach Einschätzung von Insidern hat Schröder die Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift nicht oder jedenfalls nicht vollständig erfüllt. Selbst wenn man einen schweren Schaden für die Partei im Sinne der Vorschrift annehmen wolle, blieben doch Zweifel an Schröders Vorsatz.

Wie hoch die juristischen Hürden bei Parteiausschluss­verfahren liegen, erfuhr die SPD bereits im Fall Thilo Sarrazin. Bereits im Jahr 2010 legte der damalige SPD-Chef Sigmar Gabriel dem früheren Berliner Finanzsenator nahe, die Partei zu verlassen. Doch erst zehn Jahre später, Anfang 2020, konnte der Ausschluss Sarrazins letztinstanzlich innerhalb der Partei durchgesetzt werden. Und sogar in diesem Moment hätte es Sarrazin freigestanden, vor einem ordentlichen Gericht gegen die Entscheidung der SPD vorzugehen – worauf er aber verzichtete. Vor diesem Hintergrund hatte Schröders Rechtsanwalt Michael Nagel sich vor Beginn des Verfahrens siegessicher gezeigt: „Herr Schröder war sein Leben lang SPD-Mitglied, ist SPD-Mitglied und wird SPD-Mitglied bleiben.“

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