Gaspreisbremse soll rückwirkend bereits ab Januar gelten
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Nun soll bei der Gaspreisbremse auch die Lücke für den Januar und Februar geschlossen werden (Symbolbild).
© Quelle: Imago (Symbolbild)
Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Wie aus einem dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ erstreckt werden. Das heißt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im März eine dreifache Entlastung erwarten dürfen.
Bundesregierung drückt aufs Tempo
Nachdem über Wochen an den Gesetzentwürfen gearbeitet wurde, drückt die Bundesregierung jetzt aufs Tempo. Bis zum Wochenende soll das Kabinett im Umlaufverfahren zustimmen, schon in der kommenden Woche die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP das Paket in den Bundestag einbringen. Ziel ist es, dass die Gesetze zum 1. Januar 2023 in Kraft treten können.
Gaspreisbremse: Bürgerinnen und Bürger werden früher als geplant entlastet
Die Bundesregierung will die oft kritisierte „Winterlücke“ bei den Energiepreisbremsen schließen.
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An dem Auszahltermin Anfang März hält die Bundesregierung fest, weil Versorger und Stadtwerke sich nicht in der Lage sehen, die Entlastungen schneller umzusetzen. Auf die administrativen Herausforderungen sei in der Gaspreiskommission immer wieder hingewiesen worden, heißt es aus Regierungskreisen.
Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern
Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremsen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.
Gaspreisbremse auch für Industrie geplant
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gasbruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.
Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten.
Milliardenschwere Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen
Die Soforthilfe soll der erste Schritt der Gaspreisbremse sein. Aber es ist nicht einfach, den Überblick zu behalten. Wer soll wann profitieren?
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Entlastungen für Industrie sind an Bedingungen geknüpft
Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.
Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.
Sehr große Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine „erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung“ für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. „Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.“
Die Union hat die Pläne der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse kritisiert. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sagte am Dienstag in Berlin zur geplanten Ertragsabschöpfung von „Zufallsgewinnen“ etwa von Unternehmen, die Ökostrom produzieren: „Das darf so nicht kommen. Das ist eine Erneuerbaren-Bremse und es droht ein Kollateralschaden für die Energiewende. Es wird Vertrauen beschädigt.“ Investitionen würden jetzt schon zurückgestellt. Eine rückwirkende Abschöpfung würde sie abwürgen. Viele Unternehmen hätten Erträge schon wieder investiert.
Ampel auf dem „Abschöpfungs-Irrweg“?
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sprach von einem „Abschöpfungs-Irrweg“. Dieser drohe das Investitionsklima bei den erneuerbaren Energien auf lange Zeit zu beschädigen. „Die Bundesregierung riskiert hier mutwillig und ohne Not die bisher erzielten Fortschritte bei der Energiewende“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Der Gesetzentwurf benachteilige die erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Quellen wie Steinkohle oder Erdgas, sei investitionsfeindlich und nicht rechtssicher. Mit einer Klagewelle aus der gesamten Branche sei zu rechnen.
Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt.
mit dpa