Mit Stimmen von SPD, Grünen und FDP

Bundestag stimmt für Gesetz zu schnelleren Asylverfahren

Ein Mann aus Syrien zeigt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge seine Aufenthaltsgestattung. Der Bundestag hat dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren zugestimmt (Archivbild).

Ein Mann aus Syrien zeigt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge seine Aufenthaltsgestattung. Der Bundestag hat dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren zugestimmt (Archivbild).

Berlin. Der Bundestag hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, mit dem Asylverfahren beschleunigt werden sollen. Für den Gesetzentwurf stimmten SPD, Grüne und FDP. Die Union, die Linksfraktion und die AfD lehnten das Vorhaben am Freitag ab. Zwei Abgeordnete enthielten sich, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas feststellte.

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Mit der Neuregelung wird die sogenannte Regelüberprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgeschafft. Bei dieser Prüfung wird bisher nach einer bestimmten Frist automatisch geschaut, ob es Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gibt. Die Überprüfung soll künftig - auch um das Bamf zu entlasten - nur noch „anlassbezogen“ erfolgen.

Außerdem sollen Asylbewerber eine behördenunabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Mit der Asylverfahrensberatung sollen zivilgesellschaftliche Akteure betraut werden, die dafür Geld vom Bund erhalten. Die Anhörung im Asylverfahren kann künftig in Ausnahmefällen im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.

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Beschleunigung der Asylklageverfahren?

Kürzer werden sollen auch die Asylklageverfahren bei den Verwaltungsgerichten, die laut Bundesregierung aktuell im Schnitt 26,6 Monate dauern. Hier soll unter anderem eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung Abhilfe schaffen. Ziel dabei ist, dass häufig vorkommende gleich gelagerte Fälle - zum Beispiel zu Kriegsdienstverweigerern aus Syrien oder in Griechenland bereits anerkannten Flüchtlingen - künftig nicht mehr von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten unterschiedlich bewertet werden. Stattdessen sollen diese die Verfahren direkt an das Bundesverwaltungsgericht abgeben können, das dann eine Entscheidung mit richtungsweisendem Charakter trifft. Ob das tatsächlich einen beschleunigenden Effekt haben wird, bezweifeln allerdings etliche Experten und Fachpolitiker der Opposition. Zum 31. Juli dieses Jahres waren laut Bundesinnenministerium bundesweit 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig.

RND/dpa

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